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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie können wir einen Beschluss durchsetzen - bei Entfristung von Arbeitsvertrag und Arbeitszeit?

A
Anfänger
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, unsere Geschäftsleitung hat Anfang Mai eine Entfristung eines Arbeitsvertrages eines Mitarbeiters zur Zustimmung vorgelegt und gleichzeitig die Wochenstunden von 30 auf 35 Stunden - ebenfalls unbefristet - eingereicht. Zu beiden Maßnahmen hat der BR mit einem Beschluss zugestimmt. Vor zwei Wochen erfuhren wir, dass der Vertrag des AN zwar entfristet wurde, die Erhöhung der Wochenarbeitszeit jedoch nicht (befristet auf 6 Monate). Wir baten die GL, den AN entsprechend unseres Beschlusses einen geänderten Arbeitsvertrag (auch Wochenstundenerhöhung entfristet) vorzulegen. Die GL beruft sich auf ein Versehen bei Ihrem Antrag und fordert von uns mit einer neuen Vorlage auf, der Befristung zuzustimmen, anderenfalls wird die Erhöhung der Wochenstunden gekündigt. Wir wollen den entfristen Vertrag für den AN, was können wir tun? Vielen dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

11.07.2008 um 20:23 Uhr

Anfänger, habe nicht alles verstanden: Wo liegt das Versehen der GL? Und warum sollte es von Eurer Zustimmung abhängen, ob der AN geänderte Arbeitsverträge unterschreibt oder nicht? Warum kann man eine befristete Stundenerhöhung kündigen? Ist das im AV vereinbart oder gibt es einen entsprechenden TV? Das TzBfG § 15 ist eindeutig und es würde eine solche Vereinbarung im AV oder TV benötigen, um die Befristung vorab zu kündigen.

Ihr habt bei der Anhörung zu prüfen, ob die Einstellung etc. rechtmäßig ist und es keinen Grund nach §99 BetrVG gibt, diese abzulehnen. Ob der Vertrag letztendlich zustande kommt ist dann Individualrecht und wird erst durch Unterschrift der Vertragspartner besiegelt.

A
Anfänger

11.07.2008 um 22:46 Uhr

Die GL brachte den Antrag UNBEFRISTET ein, der Vetrag(snachsatz) über die STundenerhöhung ist aber auf 6 Monate befristet. Der eigentliche Arbeitsvertrag ist UNBEFRISTET!

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