Wir haben mit unserem AG einen Interessenausgleich mit Sozialplan vereinbart......

Müssen wir den Sozialplan genauso wie eine BV nach § 77 Abs. 2 an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen und jeden Mitarbeiter zugänglich machen?

Einen entsprechende Antrag habe ich unter Berufung auf § 112 Abs. 1 von einem Mitarbeiter erhalten.

„ Der Sozialplan hat die Wirkung einer BV.“