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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Müssen wir den Sozialplan im Betrieb auslegen?

N
NEC
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben mit unserem AG einen Interessenausgleich mit Sozialplan vereinbart......

Müssen wir den Sozialplan genauso wie eine BV nach § 77 Abs. 2 an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen und jeden Mitarbeiter zugänglich machen?

Einen entsprechende Antrag habe ich unter Berufung auf § 112 Abs. 1 von einem Mitarbeiter erhalten.

„ Der Sozialplan hat die Wirkung einer BV.“

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Community-Antworten (3)

B
biberrat

05.07.2007 um 16:16 Uhr

Hallo NEC,

wenn der IA und SP als BV vereinbart und auch so unterschrieben wurde, gilt natürlich: an geeigneter Stelle auslegen, wie alle anderen BV`s auch.

Übrigens: Selbst wenn es nicht BV vereinbart worden wäre, allen MA zugänglich machen, betrifft doch unmittelbar Ihrren Arbeitsplatz.

Wenn nicht jetzt... wann dann !!!

Gruss

Biberrat

P
Peanuts

09.07.2007 um 02:19 Uhr

Müssen wir den Sozialplan genauso wie eine BV nach § 77 Abs. 2 an geeigneter Stelle im Betrieb auslegen und jeden Mitarbeiter zugänglich machen?

Ihr seid nicht der Arbeitgeber!

§ 77 Abs. 2: Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Einen entsprechende Antrag habe ich unter Berufung auf § 112 Abs. 1 von einem Mitarbeiter erhalten.

Aus einer Wirkung wird aber keine BV, die ausgehängt werden muss. Ist der Mitarbeiter betroffen?

P
PeterW

09.07.2007 um 23:22 Uhr

Also erst einmal solltet ihr als BR den AG in die Verpflichtung nehmen. Siehe Antwort von peanuts (§ 77 Absatz 2 BetrVG) aber nichts desto trotz. Händigt die den Mitarbeitern aus mit der Bemerkung das der AG sich nicht für die AN einsetzt. Und es ist egal ob der MA betroffen ist oder nicht

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