Erstellt am 11.07.2008 um 07:59 Uhr von pirat
@ Smiley111,
Freistellung nach § 37 oder §38 BetrVG such es dir aus....
Erstellt am 11.07.2008 um 08:59 Uhr von Petrus
@Smiley:
Das heißt, das freigestellte BR-Mitglied darf jetzt nicht nur während der BR-Sitzungen Kaffee schlürfen, sondern den ganzen Arbeitstag (oder was macht ihr im BR?).
OK, unser Waschbär hat noch mehr Zeit, mit dem Wasser zu spielen, MonaLisa kann noch an ihrem Lächeln feilen und der Uhu auf seinem Baum dösen.
Und manche BR Mitglieder hier bevorzugen statt Kaffee auch andere Getränke: Der Kölner ist bestimmt für eine Stange Kölsch zu haben, Piraten trinken bestimmt Rum - und Meßwein taugt auch nicht nur zum Heiligenschein polieren...
Erstellt am 11.07.2008 um 09:22 Uhr von Fuxx
Hallo
Es soll sogar BRVs geben, die den ganzen Tag im Forum herumgeistern.
Wie schön.
Mir haben die Antworten schon oft geholfen, Danke alle miteinander.
Erstellt am 11.07.2008 um 10:23 Uhr von Werner
Hallo Smiley111,
weshalb machst Du für jede Folgefrage einen neun Thread auf??