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Freistellung unter 200 Mitarbeitern - Gibt es eine Möglichkeit für eine Freistellung, das heißt Stunden die nicht in der Pflege angerechnet werden zu bekommen?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen ich habe heute eine Frage an euch, was meint ihr dazu. Wir sind ein Betriebsrat mit sieben Mitgliedern wir arbeiten in der Altenpflege. Ich bin Vorsitzende und habe entsprechend viel als BRV zu tun da bei uns gerade eine Umstrukurierung stattfindet. Nun zu meiner Frage, mir ist bewusst, dass mir keine Freistellung zusteht da wir nur 148 Mitarbeiter sind. Da es in der Altenpflege aber einen Personalschlüssel gibt der sich nach den Pflegestufen richtet bekommen wir für die Stunden die ich als Vorsitzende ausfalle nicht mehr Personal zu geteilt da unser Personalschlüssel erfüllt ist.Mein Kolleginnen müssen also die BR Stunden tragen die ich ausfalle. Dies hat Nachteile für die Kollegen wie auch für die Bewohner. Ihr könnt euch denken, dass die Kollegen nicht begeistert sind wenn sie für mich einspringen müssen und freie Tage dafür opfern müssen. Trotzdem stehen sie hinter mir und sagen sie sind froh dass es einen BR gibt. Aber es kann doch nicht sein, dass Kolleginnen Nachteile haben wegen dem BR. Versteht mich bitte nicht falsch , ich kann jederzeit von meinem AG aus Betriebsratsarbeit leisten nur müssen das meine Kolleginnen tragen in dem sie ihre Freizeit für mich opfern. Gibt es eine Möglichkeit für eine Freistellung, das heißt Stunden die nicht in der Pflege angerechnet werden zu bekommen. Hat von euch schon mal jemand eine Freistellung beantragt auch wenn sie einem vom Gesetz her nicht zusteht.

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Community-Antworten (7)

RW
rainer w

04.11.2008 um 00:57 Uhr

@Biggy Deine einzigste Möglichkeit ist wohl nur Dich einvernehmlich mit dem AG ZU einigen. Aus Deinen Äußerungen entnehme ich das eine Argumentation "Umstrukturierungen´zu schwach sein werden um vor einer Einigugsstelle bestand zu halten. Ich weiß auch nicht in wie weit es Dir helfen würde wenn Du Deinen AG auf ein Beschluß des BAG vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 verweißt, in dem das Gericht festgestellt hat, dass ein in Vollzeit tätiges Betriebsratsmitglied nicht mit dem normalen Arbeitsvolumen eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden dürfe. Andernfalls sei es nicht in der Lage, ohne Druck seinen Betriebsratsaufgaben nachzukommen.

L
Lotte

04.11.2008 um 09:12 Uhr

Biggy, eigentlich ist Eure BR Arbeit Problem des AG und nicht der Kollegen!

  1. gibt es doch sicher einen gültigen DP von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden kann
  2. errechnet sich der Pflegeschlüssel aus den Pflegesätzen und somit ist festgelegt, wieviel Personal mindestens in der PFLEGE vorgehalten werden muss. Auch die Verwaltungsstunden gehören nicht zur Pflege.
  3. könntet Ihr dem AG lediglich entgegen kommen, indem Ihr für die Sitzungen und z.B. ein bis zwei Bürotage feste Zeiten vereinbart.
W
wölfchen

04.11.2008 um 15:44 Uhr

. . . aus Gründen der Planbarkeit hatte ich früher, als unser Betrieb noch ca. 100 MA hatte, mit dem AG einen Wochentag ausgehandelt, an dem ich grundsätzlich im BR- Büro tätig war. Damit hatte ich einen ganzen Tag zur Verfügung und da schafft man einiges, und der AG brauchte nicht immer außerplanmäßig freistellen. Vielleicht ist das für Euch auch eine Argumentationsmöglichkeit. . . .

B
Biggy

04.11.2008 um 18:57 Uhr

Liebe Kollegen es geht nicht darum, dass ich keine Zeit habe für BRA sondern dass ich die Stunden in denen ich BRA mache nicht in der Pflege eingesetzt werden kann und damit der Personalschlüssel unterlaufen wird. Was konkret bedeutet dass der Pflege weniger Stunden zu Verfügung stehen als es sollte. Meine BR Stunden werden im Personalschlüssel nicht berücksichtig. Ich versuche euch ein Beispiel zu geben. Wenn laut Pflegestufen auf Station 200 Stunden Personalstunden zu Verfügung stehen und ich die stunden für BRA abziehe, dann fehlen fiktiv 20 Stunden in der Pflege.Da kein Personal über den Personalschlüssel eingestellt wird müssen die Kolleginnen diese Stunden mitarbeiten also ihr freie Zeit dafür verwenden. Damit haben meine Kolleginnen Nachteile aus meiner BRT.

L
Lotte

04.11.2008 um 20:25 Uhr

Biggy, ich bin mir sicher, dass wir Dich hier verstanden haben. Das Umdenken muss bei Dir und Deinem AG geschehen. Der Dienstplan unterliegt mit seinen Änderungen der MB des BR! Die Kollegen müssen nicht regelmäßig ihr "Frei" opfern. Natürlich wird der AG diese Lösung weiter so praktizieren so lange Ihr und Eure Kollegen mitspielen.

RW
rainer w

04.11.2008 um 20:41 Uhr

@Biggy Ich möchte Dir ungern wiedersprechen, aber ich denke Du definierst die Sache falsch. Wenn Du Deine letze Antwaort mal Deinem Chef zeigst, wird dieser sagen:" Schön Biggy weitermachen" Entweder sagst Du Deinem AG dadurch, die Kollegen haben Zeit die können meine arbeit mit machen (denn sonst wäre es ja nicht möglich DEINE arbeit zu verichten) oder aber "wir lieben Überstunden ". SchauDir noch mal die Antworten an die Du hier erhalten hast und Du wirst merken das Bei euch in der Personalplanung was nicht stimmt. Und da solltet ihr als BR ansetzen. Bitte verzeih meine Direktheit aber es ist nun mal so.

W
wölfchen

04.11.2008 um 23:26 Uhr

. . . genau aus dem Grund der Personalplanung ist es doch empfehlenswert, sich mit dem Arbeitgeber auf einen oder zwei grundsätzliche Freistellungstage zu einigen. Bei einem Tag Freistellung zum Beispiel, kannst Du in der Personalberechnung eben nur noch mit 0,8 VZB gerechnet werden. Die andere Zeit geht auf den Verwaltungsetat . . .

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