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Büroumzug - Und was ist mit der Arbeitszeit?

L
Lui
Mai 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein Büro von uns mit ca. 50 MA zieht am Freitag komplett um. Um 12.00 Uhr werden die PCs und Tel. ausgestöpselt. Hat der AN ein Recht auf volle Arbeitszeitver- bzw. anrechnung? Muss der AG die Arbeit anbieten? Oder muss der AN in einem solchen Ausnahmefall seine "Freizeit" geniessen? Vielen Dank für eine Antwort.

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Community-Antworten (4)

U
uhu

10.07.2008 um 17:13 Uhr

@Lui bietet eure Arbeit an und helft einfach mit Kisten packen; schickt euch euer AG dann doch nach Hause, sagt "ok, aber nur bei voller Bezahlung" - siehe § 615 BGB

D
DonJohnson

10.07.2008 um 17:56 Uhr

Also erstens: Habt ihr eine BV die sowas regelt (z.B. flexible Arbeitszeit, Gleitzeit oder ähnliches)? Wenn ja steht da vielleicht geschrieben wie das gehandhabt wird. Wenn ncihts geregelt ist schreibt das Gesetz vor wie dort vorzugehen ist. Ihr bietet dem AG eure Arbeitsleistung ja schon mit der Anwesenheit an. Wenn er nciht darauf zugreifen möchte und euch nach Hause schickt, muß er diese Ausfallzeit dennoch bezahlen. Ich bin insoweit Uhu´s Meinung, dass ich persönlich auch meine Hilfe anbieten würde. Manches Gespräch verhindert einen Rechtsstreit, und wegen ein paar ungeklärter Stunden vor das Arbeitsgericht ziehen... naja.

L
Lui

10.07.2008 um 18:02 Uhr

Ja, so sehe ich das auch. Ich hab meiner Kollegin gesagt, sie soll halt die Kisten in aller Ruhe packen, schauen was weggeschmissen werden kann und alles in Ruhe machen. Aber sie wird jetzt nicht die Keule rausholen, weil am Ende sowieso der AG am längeren Hebel sitzt. Dann lieber ganz im Stillen. Aber vielen lieben Dank für eure Hilfe, besonders der Wink auf §615 hat sehr geholfen. Lieben Gruß us Kölle

A
alexanderdadam

07.05.2023 um 19:10 Uhr

Sie können beim nächsten Mal einfach unsere Rechtsberatung kontaktieren. Wir können Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Umzug weiterhelfen.

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