Betriebsvereinbarung - sofort kündbar?
Eine bestehende Betriebsvereinbarung wurde durch eine zusätzlichen Aktenvermerk noch ergänzt. Die neue Geschäftleitung will die BV mit sofortiger Frist kündigen, weil Sie glaubt, das erhebliche rechtl. Bedenken vorliegen u. Organisationsverschulden. Ist die BV daher sofort kündbar.
Community-Antworten (1)
19.10.2006 um 18:00 Uhr
Etwas konkreter bitte. Was meinst Du mit Organisationsverschulden? Was regelt den BV und welche rechtlichen Bedenken hat denn die GL ansatzweise.?
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