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Betriebsvereinbarung - fordern dass Besitzstände sowie freiwillige Zulagen, oder auch nur das eine, nicht kündbar sind?

K
Kasper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo in unserem Berieb gibt es seit kurzem einen neuen ERTV, nun sollen alle Kolegen /innen neu eingruppiert werden. Die neuen Lohngruppen sind aber so niedrig das fast alle mit Besitzständen daraus hervorgehen. Kann ich eine Betriebsvereinbarung von der GF fordern aus dem hervor geht das Besitzstände sowie freiwillige Zulagen, oder auch nur das eine, nicht kündbar sind?

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Community-Antworten (2)

B
BMW

02.06.2007 um 20:04 Uhr

Hallo Kasper, dein Wunsch wird nicht in Erfüllung gehen! denn sonst würde der AG nicht solche Wege gehen .

Holt euch einen Rechtsbeistand als BR könnt ihr ja einen Berater hinzuziehen.

BMW

K
Konrad

03.06.2007 um 00:27 Uhr

@ BMW setzen 6!!

@Hallo Kasper: Bei neuen Tarifverträgen ERTV wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft, Die kennen sich damit aus, es ist leider so, dass GL die Unkenntnis des BR ausnutzt und versucht die neuen Lohntarife für sich "günstiger" zu gestalten, das geht nicht durch, die Umsetzung muss kosten neutral sein. Es kann nicht sein, dass der Verdienst nachher weniger ist. Der BR ist bei der korrekten Umsetzung zu beteiligen, nutzt die Chance!

Eine BV wird bei Tarifsache wohl kaum gehen.

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