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JAV - Kündigungsschutz über den befristeten AV-Termin hinaus?

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Lui
Nov 2016 bearbeitet

Hallo KollegenInnen,

unser JAV hat nach seiner Ausbildung einen befristeten AV (bis 31.12.2008) erhalten. Seine Amtszeit läuft im Nov. aus. Wenn er sich nun wieder wählen lässt, muss der AG ihn dann über den 31.12. hinaus beschäftigen? Seine Unbefristung aus der JAV-Tätigkeit hat er nicht 3 Monate vor Ende der Ausbildung geltend gemacht. Vielen Dank für eine kurze Info.

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

10.07.2008 um 12:25 Uhr

@Lui, dann hat euer JAV schlichtweg geschlafen! Warum hat er den § 78a nicht beansprucht?? Ihm hätte ein unbefristeter Arbeitsplatz/Vertrag zugestanden! Wählen lassen kann er sich gundsätzlich schon, aber daraus einen Anspruch zu bekommen ist nicht drin! Vermutlich ist er ab 1.1.09 nicht mehr in der Firma! Die Befristung läuft aus und hat sich damit........

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Nemeth

10.07.2008 um 12:30 Uhr

@Mona-Lisa

eine Frage zu Deiner Aussage: wie verhält es sich mit § 78a (Randnummer 38, Däubler/Kittner...) wonach es gar nicht zulässig ist der/dem JAV-Vorsitzenden einen befristeten Vertrag anzubieten, sondern auf unbefristet oder Trennung (über Gericht) als einzige Möglichkeit hingewiesen wird??

Antwort wäre auch für mich interessant.

Danke

M
Mona-Lisa

10.07.2008 um 13:18 Uhr

@Nemeth, einem JAV'ler eine Befristung anzubieten kann dem AG im Endeffekt wohl keiner verbieten...... Da kommt es auf den Antragssteller an, ob er weiss, dass ihm ein Unbefristeter zusteht! Es gibt nun mal AG's, die auf die Unwissenheit hoffen! Und klappt auch leider Gottes oft genug...... Ich kann nur jedem JAV'ler empfehlen sich genauestens zu informieren! Denn wenn er eine Befristung unterschrieben hat, war es seine Entscheidung und ist bindend!

L
lui

10.07.2008 um 13:45 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Wenn ich noch was rauskriege, dann sag ich Bescheid. Aber ich denke, dass die Befristung bindend ist.

Lieben Gruß us Kölle

M
Mona-Lisa

10.07.2008 um 13:55 Uhr

@lui, sie ist..... sie ist! Gruss NACH Kölle! :-)

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