Erstellt am 10.07.2008 um 10:25 Uhr von Mona-Lisa
@Lui,
dann hat euer JAV schlichtweg geschlafen! Warum hat er den § 78a nicht beansprucht??
Ihm hätte ein unbefristeter Arbeitsplatz/Vertrag zugestanden!
Wählen lassen kann er sich gundsätzlich schon, aber daraus einen Anspruch zu bekommen ist nicht drin!
Vermutlich ist er ab 1.1.09 nicht mehr in der Firma! Die Befristung läuft aus und hat sich damit........
Erstellt am 10.07.2008 um 10:30 Uhr von Nemeth
@Mona-Lisa
eine Frage zu Deiner Aussage: wie verhält es sich mit § 78a (Randnummer 38, Däubler/Kittner...)
wonach es gar nicht zulässig ist der/dem JAV-Vorsitzenden einen befristeten Vertrag anzubieten, sondern auf unbefristet oder Trennung (über Gericht) als einzige Möglichkeit hingewiesen wird??
Antwort wäre auch für mich interessant.
Danke
Erstellt am 10.07.2008 um 11:18 Uhr von Mona-Lisa
@Nemeth,
einem JAV'ler eine Befristung anzubieten kann dem AG im Endeffekt wohl keiner verbieten...... Da kommt es auf den Antragssteller an, ob er weiss, dass ihm ein Unbefristeter zusteht!
Es gibt nun mal AG's, die auf die Unwissenheit hoffen! Und klappt auch leider Gottes oft genug......
Ich kann nur jedem JAV'ler empfehlen sich genauestens zu informieren! Denn wenn er eine Befristung unterschrieben hat, war es seine Entscheidung und ist bindend!
Erstellt am 10.07.2008 um 11:45 Uhr von lui
Vielen Dank für Eure Antworten.
Wenn ich noch was rauskriege, dann sag ich Bescheid.
Aber ich denke, dass die Befristung bindend ist.
Lieben Gruß us Kölle
Erstellt am 10.07.2008 um 11:55 Uhr von Mona-Lisa
@lui,
sie ist..... sie ist!
Gruss NACH Kölle! :-)