Hallo KollegenInnen,

unser JAV hat nach seiner Ausbildung einen befristeten AV (bis 31.12.2008) erhalten. Seine Amtszeit läuft im Nov. aus.
Wenn er sich nun wieder wählen lässt, muss der AG ihn dann über den 31.12. hinaus beschäftigen?
Seine Unbefristung aus der JAV-Tätigkeit hat er nicht 3 Monate vor Ende der Ausbildung geltend gemacht.
Vielen Dank für eine kurze Info.