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Vorsitzender mag Posten abgeben was nun

S
Sarina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich hätte da mal ne Frage.

Wir sind nen Betriebsrat mit ca. 10 Mitgliedern

Unser Vorsitzender hat nun eventuell vor, den Vorsitz abzutreten da ihm das alles zuviel wird.

Der Stellvertreter des Vorsitzenden ist aber der Meinung vieler nach nicht für den Vorsitz geeignet.

Wenn der Vorsitzende den Posten abgibt, wird dann automatisch der Stellvertreter Vorsitzender ?? Falls Ja kann man das dann anzweifeln ?? wenn ja wie ?? einfach einen Antrag auf neuwahl des Vorsitzendes stellen ??

Vielen Dank

4.296011

Community-Antworten (11)

U
uhu

10.07.2008 um 10:27 Uhr

@Sarina stellv. BRV rückt NICHT automatisch nach; BRV ist nach Rücktritt des bisherigen BRV neu zu wählen; siehe § 26 BetrVG (Kommentierungen)

C
carrie

10.07.2008 um 10:31 Uhr

@Sarina ...mit ca. 10 Mitgliedern???

P
Peanuts

10.07.2008 um 10:38 Uhr

"...mit ca. 10 Mitgliedern???"

Wenn es halt nur 10 Finger zum Abzählen gibt, muss man eben schätzen...

C
carrie

10.07.2008 um 10:50 Uhr

@peanuts Achso...na dann!

W
w-j-l

10.07.2008 um 11:25 Uhr

Sarina...... keine Antwort?

Warum seid ihr " ..... ca. 10 Mitglieder..." ?

S
Sarina

10.07.2008 um 11:42 Uhr

@uhu

steht das auch im BetrVG irgendwo das der nicht automatisch nachrückt ??

oder worauf kann ich da verweisen ??

Danke schonmal für die antwort ^^

M
Mona-Lisa

10.07.2008 um 12:17 Uhr

@Sarina, wenn du Mitglied im Gremium bist, solltest du schon wissen wieviel Kollegen darin vertreten sind....... Zuerst verweis ich dich mal mal auf den § 9 BetrVG, damit du weisst, wieviel Belegschaftsmitglieder notwendig sind um Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern zu haben........

der Nachtschwärmer von "uhu" hat es dir schon gesagt, automatisch wird hier gar nicht gerückt, sondern konform mit dem § 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden gehandelt!

S
Strandläufer

10.07.2008 um 12:18 Uhr

Das ist uns auch passiert, letzte Woche. Ihr müsst euch neu konstituieren. Das heisst ihr wählt aus eurem Gremium einen neuen Vorsitzenden und natrlich Stellvertreter.Ihr braucht keinen Antrag auf Neuwahlen stellen,es muss sowieso neu gewählt werden, denn es rutscht nicht automatisch der Stellvertreter nach. Wennihr unsicher seid, fragt bei eurer GEW nach. Und nicht einschüchtern lassen!!!!

D
Dr.House

10.07.2008 um 14:59 Uhr

Strandläufer!

Wieso muß der Stellvertreter neu gewählt werden? Der ist doch nicht zurückgetreten.

Dr.House

P
Poseidon

10.07.2008 um 16:25 Uhr

@ Dr. House Der stellvertreter muß dann neu gewählt werden wenn er selber bei der Wahl BRV wird.

Gruß

Poseidon

D
Dr.House

13.07.2008 um 23:43 Uhr

Poseidon, wenn der Stellvertreter nach Meinung des Gremiums nicht für den Vorsitz geeignet ist, würde ich mich aber schwer hüten, ihn zu als Vorsitzenden zu wählen.

Gruß Dr.House

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