Erstellt am 10.07.2008 um 08:27 Uhr von uhu
@Sarina
stellv. BRV rückt NICHT automatisch nach; BRV ist nach Rücktritt des bisherigen BRV neu zu wählen; siehe § 26 BetrVG (Kommentierungen)
Erstellt am 10.07.2008 um 08:31 Uhr von carrie
@Sarina
...mit ca. 10 Mitgliedern???
Erstellt am 10.07.2008 um 08:38 Uhr von peanuts
"...mit ca. 10 Mitgliedern???"
Wenn es halt nur 10 Finger zum Abzählen gibt, muss man eben schätzen...
Erstellt am 10.07.2008 um 08:50 Uhr von carrie
@peanuts
Achso...na dann!
Erstellt am 10.07.2008 um 09:25 Uhr von w-j-l
Sarina...... keine Antwort?
Warum seid ihr " ..... ca. 10 Mitglieder..." ?
Erstellt am 10.07.2008 um 09:42 Uhr von Sarina
@uhu
steht das auch im BetrVG irgendwo das der nicht automatisch nachrückt ??
oder worauf kann ich da verweisen ??
Danke schonmal für die antwort ^^
Erstellt am 10.07.2008 um 10:17 Uhr von Mona-Lisa
@Sarina,
wenn du Mitglied im Gremium bist, solltest du schon wissen wieviel Kollegen darin vertreten sind.......
Zuerst verweis ich dich mal mal auf den § 9 BetrVG, damit du weisst, wieviel Belegschaftsmitglieder notwendig sind um Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern zu haben........
der Nachtschwärmer von "uhu" hat es dir schon gesagt, automatisch wird hier gar nicht gerückt, sondern konform mit dem § 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden gehandelt!
Erstellt am 10.07.2008 um 10:18 Uhr von Strandläufer
Das ist uns auch passiert, letzte Woche. Ihr müsst euch neu konstituieren. Das heisst ihr wählt aus eurem Gremium einen neuen Vorsitzenden und natrlich Stellvertreter.Ihr braucht keinen Antrag auf Neuwahlen stellen,es muss sowieso neu gewählt werden, denn es rutscht nicht automatisch der Stellvertreter nach. Wennihr unsicher seid, fragt bei eurer GEW nach.
Und nicht einschüchtern lassen!!!!
Erstellt am 10.07.2008 um 12:59 Uhr von Dr.House
Strandläufer!
Wieso muß der Stellvertreter neu gewählt werden? Der ist doch nicht zurückgetreten.
Dr.House
Erstellt am 10.07.2008 um 14:25 Uhr von Poseidon
@ Dr. House
Der stellvertreter muß dann neu gewählt werden wenn er selber bei der Wahl BRV wird.
Gruß
Poseidon
Erstellt am 13.07.2008 um 21:43 Uhr von Dr.House
Poseidon, wenn der Stellvertreter nach Meinung des Gremiums nicht für den Vorsitz geeignet ist, würde ich mich aber schwer hüten, ihn zu als Vorsitzenden zu wählen.
Gruß Dr.House