W.A.F. LogoSeminare

Versetzung von MA ohne dessen Kenntnis

F
Fuchs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei uns im Betrieb soll ein MA vesetzt werden und der BR soll darüber abstimmen ohne dass der MA darüber bescheid weiss! Unabhängig davon, dass das nicht die feine englische Art ist, muss der BR den MA Über dieses Anliegen vom Arbeitgeber berichten, bevor er darüber abstimmt? Die Rede ist vom muss und nicht vom soll, denn das steht ausser Frage!

4.22108

Community-Antworten (8)

P
pirat

10.07.2008 um 01:05 Uhr

@Fuchs, andersrum.... Was ist mit dem Zustimmungsverweigerungsrecht des BR gegen eine Versetzung, die gegen den Willen des MA erfolgt, wenn der MA davon nix weiss? Woher wollt ihr wissen was der MA will?

F
Fuchs

10.07.2008 um 01:15 Uhr

Es ist um einen weiteren Reibungslosen Ablauf im Betrieb notwendig, dass der MA versetzt wird! Nur eigentlich sollte der Menschenverstand sagen; sprich doch erst mit dem MA! Deswegen sind wir der Ansicht erst reden und erläutern und dann Abstimmen

L
Lieserl

10.07.2008 um 01:19 Uhr

Meiner Meinung nach gehört es zur Pflicht jedes BR's, die MA von evtl. personellen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen, wenn es der AG schon nicht tut!Es könnte ja sein, dass dieser MA nicht versetzt werden WILL.

P
pirat

10.07.2008 um 01:24 Uhr

@ Fuchs, logo, ich kann mich nur wiederholen... woher wollt ihr sonst wissen was er will, bevor ihr abstimmt........Comprende?

P
paula

10.07.2008 um 01:31 Uhr

hier war die Rede davon ob der BR den MA anhören MUSS. Nein muss er nicht! Er sollte es aber tun!

@pirat Beim Zustimmungsverweigerungsrecht kommt es rein rechtlich gesehen aber auch nicht auf den Willen des MA an.

Das es aus verschiedenen Gründen sinnvoll ist brauchen wir wohl nicht diskutieren. Das war aber auch nicht die Frage

F
Fuchs

10.07.2008 um 01:47 Uhr

Danke Paula! Wenigstens einer / eine die mich verstanden hat und meine Frage beantwortet hat! Das wir den MA informieren sollten steht ausser Frage, nur um dass Ganze objektiv betrachten zu können ( was ein BR ab und zu auch können sollte ) ist halt die Frage ob vor oder nach dem Beschluss!

U
uhu

10.07.2008 um 09:57 Uhr

@Fuchs ihr müsst das nicht objektiv betrachten für euren Beschluss im Gremium; im Gegenteil, ihr solltet nicht nur die Argumente des AG reibungsloser Betriebsablauf berücksichtigen, sondern auch alle anderen Fakten (gem.§ 99 BetrVG), die evtl. gegen eine Versezung sprechen könnten; objektiver (wenn man überhaupt davon sprechen kann) wäre es, sich die Meinung/Argumente des betroffenen AN vorher anzuhören;

D
DonJohnson

10.07.2008 um 21:17 Uhr

Oh, ihr werdet mich steinigen, ich weiß, aber ich halte zu uhu - weil: er hat recht! Und woher kann ich wissen, ob das negative auswirkungen auf ihn oder andere hat usw...! Hieraus folgt in meinen Augen, dass sich der BR eine Pflichtverletzung erlaubt. Davon mal ganz ab, was spricht denn dagegen mit dem Kollegen zu sprechen? Nur weil es der AG gesagt hat? Klasse! Dann sagt der: " Ach übrigens Mustermann - der BR wollte das auch..."

Nee nee, so darf sowas nciht aussehen. Der BR hat auf Seiten des AN zu stehen - und dazu gehört es auch ihn über alles zu unterrichten!

Und natürlich frühzeitig, also vor einem Beschluß, damit man die Belange des AN berücksichtigen kann. Nicht so nach dem Motto: "So Mustermann, unser allgegenwärtiger und geliebter Chef will das - egal was du sagt - wir haben auch schon zugestimmt, weil wir ja nicht wissen ob du deshalb vielleicht gekündigt werden könntest oder sonstwas. Ist uns auch egal. Hauptsache unser geliebter Chef, der alles weiß, bekommt was er will. Von uns hörst du jetzt, dass du morgen in der Müllverlade arbeitest und nciht mehr im Ing Büro! Herzlichen Glückwunsch Mustermann!"

Achtung nciht ganz ernst gemeint!

Ihre Antwort