Erstellt am 10.07.2008 um 06:58 Uhr von mainpower
Hallo,
ich denke daß Dienstbeginn und Ende an der Arbeitsstelle ist. Wenn ich mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahre beginnt meine Arbeitzeit auch erst im Betriebund nicht schon im Bus.
Erstellt am 10.07.2008 um 07:23 Uhr von TorstenXXX
GRundsätzlich denke ich das mainpwoer recht hat , aber man muss schauen ob die Anreise mit dem Sammelbus eine Anweisung ist. denn dann denke ich regelt das die Ordnung im Betrieb und ist Mitbestimmungspflichtig und man kann dasrüber sicher eine Regelung erzwingen. Ansonsten würde sein Weisungsrecht ja auch nicht greifen können.
Erstellt am 10.07.2008 um 07:26 Uhr von Bergmann
Hallo,
es gibt Betriebe wo der AN in Blaumann anstempelm muß und abstempeln . Damit beginnt und endet seine AZ an der Uhr !!
Schau mal nach der Reglungen bei euch im Betrieb , ist bestimmt irgendwo festgeschrieben !!
Erstellt am 10.07.2008 um 08:21 Uhr von mainpower
@orstenXXX,
ich würde da gar nicht so genau hinterfragen ob die Anreise eine Anweisung ist. Sollte es keine Anweisung sein und der Arbeitsbeginn ist erst in der Firma könnte der AN einen Geldwertevorteil haben der zu Versteuern ist. Es sei denn der AN zahlt für den Sammelbus.Was natürlich alles entfällt wenn der Arbeitsbeginn am Sammelbus währe. Man sieht es hat alles seine zwei Seiten.
Erstellt am 10.07.2008 um 10:01 Uhr von pirat
@Monza,
gibt es eine BV zum Thema*Rüstzeiten*bei euch?
Erstellt am 10.07.2008 um 21:31 Uhr von Monza
Hallo mainpower,
habe das vielleicht nicht ganz rüber gebracht .Aber bei uns auf der Dienststelle werden wir zu den einzelnen Arbeitsplätzen mit einem Bus gefahren und zur Mittagspause und zum Dienstschluss abgeholt.Der Arbeitgeber stellt Dienstkleidung sowie eine Umkleide die am abfahrtsort des Buses sich befindet.So ist nach meinem dafürhalten am Bus Dienstbeginn und Ende.
Erstellt am 10.07.2008 um 21:34 Uhr von Monza
Hallo pirat,
leider nicht aber werde das berücksichtigen. Danke