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"Probelauf" mit geändertem Arbeitsbeginn und -ende - kann der BR da Widerspruch einlegen?

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Mantarine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Forum-Teilnehmer! In unserer Firma soll in einer Abteilung Arbeitsbeginn und -ende geändert werden. Wir haben ein MBR, das weiß ich. Jetzt soll ein "Probelauf" mit den neuen Zeiten statt finden, die betroffenen Mitarbeiter sind alles andere als begeistert. Können wir vom BR schon gegen diesen "Probelauf" Widerspruch einlegen?

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Community-Antworten (2)

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otto

03.11.2005 um 22:32 Uhr

Hallo Mantarine! Rechtsgrundlage für das MBR ist § 87 Abs. 1 Zif. 2 BetrVG. Das gilt auch für einen "Probelauf" für ein neues Arbeitszeitmodell. Ohne die Zustimmung des BR geht gar nichts. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber triftige betriebliche Gründe für das neue Arbeitszeitmodell hat, wird sich der BR mit einem bloßen "Nein" schwer tun. Dann müßtest Ihr eigene Vorschläge erareiten. Ansonsten gilt: Können sich BR und Arbeitgeber auf kein neues Arbeitszeitmodell - auch beim "Probelauf" - einigen, entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Gruß otto

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Mantarine

03.11.2005 um 23:39 Uhr

Hallo Otto! Vielen Dank für Deine Antwort. Dann werden wir mal schauen, ob wir da was machen können. Gruß Mantarine

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