Darf BR-Vorsitzende in der Elternzeit weiter als Vorsitzende arbeiten?
Die Vertretungsregelung in der Mutterschaftszeit ist mir klar, aber was ist mit der Elternzeit?
Community-Antworten (10)
09.07.2008 um 22:12 Uhr
Hallo Locke! Entweder will sie Elternzeit machen - oder BRV. Da sie in der Elternzeit ja nicht im Betrieb ist, wäre es ja auch nicht wirklich sinnvoll die Vorsitzende zu machen. Dann gehts ja auch um die Bezahlung usw.... Jedoch - vielleicht ist sie ja (teil)freigestellt - wäre die BR-Arbeit ja auch STATT Elternzeit zu machen. Soll sich der Vater eben mal ums Kind kümmern!!!
09.07.2008 um 22:26 Uhr
Hallo Jotim,
was meinst du mit (teil)freigestellt? Ich glaube, dass BRV und Elternzeit nicht funktioniert. Der BRV ist doch erster Anlaufpunkt für die Belegschaft. Was geschieht mit den Ersatzmitgliedern in dieser Zeit?
09.07.2008 um 22:45 Uhr
Hallo Locke, auf was willst Du denn mit Deiner Frage hinaus? Ich bin ja Deiner Meinung, weis aber nicht, ob Du eine Lösung FÜR eine Mutter als BRV oder GEGEN eine Mutter als BRV suchst. Eigentlich ist für sie die Arbeit als BRV mit der Entscheidung für die Elternzeit zu Ende.
09.07.2008 um 23:18 Uhr
"Eigentlich ist für sie die Arbeit als BRV mit der Entscheidung für die Elternzeit zu Ende." Warum?
09.07.2008 um 23:34 Uhr
Hallo Immi, na weil das Arbeitsverhältnis für die Elternzeit "ruht". Wie Locke schreibt, hat dann ja auch die Ausübung der Funktion der BR-Vorsitzenden wenig Sinn (von der Frage der Entlohnung ganz zu schweigen). Zwar wäre es denkbar, dass sie - im Falle einer Freistellung - die Funktion weiter ausführt. Das wäre dann aber ja eben keine Elternzeit. Sie könnte ggf. ihre Wochenarbeitszeit reduzieren um sich der Kindererziehung neben der Arbeit (unabhängig vom BR) zu widmen, das wäre aber ja auch "normalen" Mitarbeitern möglich. Das wäre auch und vielleicht auch in diesem speziellen Situation mit einer geteilten Freistellung möglich.
Das Irritierende ist hier die Diskrepanz zwischen Überschrift und Einstiegstext. Wenn es nur um die Vertretung in Mutterschutz bzw. Elternzeit geht (befristete Hinderung das BR-Amt auszuüben), wäre das ja einfach zu beantworten gewesen. Aber der Hinweis auf die "Arbeit als Vorsitzende" macht das schon etwas komplizierter.
10.07.2008 um 01:16 Uhr
@jotim Vielleicht reden/schreiben wir wir ja jetzt aneinander vorbei... aber wenn ein BRM in Elternzeit sagt es will weiter seine Aufgaben im BR wahrnehmen und an Sitzungen teilnehmen, dann ist das so. §24 und §25 BetrVG Ob das Sinn macht ist eine andere Frage.
10.07.2008 um 08:13 Uhr
ergänzend zu Immi, halt guten morgen erst einmal, und genauso ist es auch bei Vorsitzenden. Es ist ein Ehrenamt. Wenn du ein Ruhendes Arbeitsverhältnis hast hast du bei deiner Ausübung natürlich auch keinen Anspruch auf Vergütung, wohl aber das recht eben Ehrenamtlich dein Amt fortzuführen. Was Sinnvoll ist oder nicht wurde nicht gefragt.
10.07.2008 um 09:41 Uhr
@Locke wenn ihr BRM der Meinung seid, dass der BRV besser ständig im Betrieb vor Ort wäre als zu Hause, dann wählt doch einen neuen Vorsitzenden;
10.07.2008 um 12:50 Uhr
Hallo zusammen,
ich denke das hängt davon ab, welche Unterstützung sie vom Gremium bekommt. Unsere BRV hat während der Elternzeit auch ihr Amt weiterhin ausgeübt. Sie konnte trotz Elternzeit auf Teilzeit bei uns arbeiten und war komplett freigestellt.
Sie hatte unsere volle Unterstützung bekommen und hat auch in dieser Zeit einen sehr guten Job gemacht. Die Aufgaben mussten halt nur besser verteilt werden.
Also ob sie BRV in der Elternzeit machen kann oder nicht hängt von euch und eurer Zusammenarbeit ab :-)
10.07.2008 um 22:02 Uhr
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich habe heute über einiges nachdenken können. So der letzte Beitrag (von Conni) war mir sehr hilfreich. Ich möchte eine weiterhin gute Zusammenarbeit im BR erreichen und sollte im Gremium (wenn die Zeit ran ist) offen über diese Situation reden.
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