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Resturlaub bei Kündigung

P
Pathfinder
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, meine Frage lautet: Muss der Arbeitgeber gekündigten Mitarbeitern den vorhanden Resturlaub gewähren oder kann er ihn einfach auszahlen, weil er aus betriebsbedingten Gründen keinen Urlaub gewährt? Ich denke der Urlaub ist zu geben. Oder??

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Community-Antworten (1)

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Mona-Lisa

09.07.2008 um 15:36 Uhr

@Pathfinder, heisser Tipp: BUrlG § 7...... :-)

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