Hallo Kollegen,
meine Frage lautet: Muss der Arbeitgeber gekündigten Mitarbeitern den vorhanden
Resturlaub gewähren oder kann er ihn einfach auszahlen, weil er aus betriebsbedingten
Gründen keinen Urlaub gewährt? Ich denke der Urlaub ist zu geben. Oder??