Erstellt am 09.07.2008 um 12:45 Uhr von jotim
Hallo Wiewo,
in der Tat - eine verzwickte Situation.
Zum einen gilt aber der Schutz der JAV-Vorsitzenden sicher als höheres Rechtsgut, als der individualrechtliche befristete Arbeitsvertrag. Dann muss man das 4-Augen-Gespräch mit einem Gesprächsvermerk (einseitig) dokumentieren - was vor Gericht verwertbar wäre. Der BR sollte umgehend den Arbeitgeber formal anschreiben, auf die aus Unkenntnis bzw. Täuschung durch die Personalabteilung getroffene Entscheidung hinweisen und auffordern, den AV in einen Unbefristeten umzuwandeln. Wenn er nicht reagiert, sollte gemeinsam mit der betroffenen JAVn mit Hilfe der Gewerkschaft (ggf. ein Rechtsanwalt) mit der Prüfung gerichtlicher Schritte (ggf. durch die JAVn) begonnen werden.
Erstellt am 09.07.2008 um 13:32 Uhr von TorstenXXX
Wieso diese Schritte,
ich denke wenn ein AV eine unrechtmäßige Befristung in sich trägt ist sie eh nicht von Bedeutung. Das würde ein Gericht feststellen müssen wenn der befristete Vertrag nicht verlängert wird und dann eben dagegen geklagt wird.
Mit diesem Verständnis kann man in einem 4 Augengespräch auf seine Würdigung hinweisen und sagen das man es der betreffenden so mitteilen wird, wenn die Personalabteilung dies nicht von sich aus bis da und da korrigiert hat.
Dann kann man schön sagen wir sind nicht blöde, wollen aber Vertrauensvoll zusammen arbeiten deshalb so herum. Wer weis wofür ein solcher Stein mal gut ist.