Als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter kann ich auf Antrag von Mehrarbeit laut § 124 SGB IX freigestellt werden.
Nun meine Fragen: Bezieht sich das auf einen Arbeitstag der 8 Stunden überschreitet, mal eine
5 Tage Woche = 40 Stunden. Also alles was über 40 Stunden Arbeitsleistung in der Woche herausgeht ist Mehrarbeit? Oder kann der Arbeitgeber auch z.b. von Montag ? Freitag 7 Std. Arbeit = 35 Std. und am Samstag 5 Std. Arbeit anordnen solange er die wöchentliche Arbeitsleistung von 40 Std. in der Woche nicht überschreitet.