Erstellt am 13.08.2014 um 11:25 Uhr von Nubbel
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer_darf_waehlen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten
- schwerbehinderten Menschen und
- gleichgestellte behinderten Menschen nach SGB IX §2(3)
- Merkmale zum aktiven Wahlrecht - hier.
Das aktive Wahlrecht besitzen nicht Gleichgestellte behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. (SGB IX §68 Abs.4 )