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Teilnahme SBV-Wahl

J
Jedermann
Nov 2016 bearbeitet

Schwerbehindertenvertretungs-Wahl Darf ein Gleichgestellter (30% GdB) an der Wahl teilnehmen? Das SGB IX gibt keine erschöpfende Auskunft

1.14001

Community-Antworten (1)

N
Nubbel Akzeptiert

13.08.2014 um 13:25 Uhr

http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer_darf_waehlen

Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten

  • schwerbehinderten Menschen und
  • gleichgestellte behinderten Menschen nach SGB IX §2(3)
  • Merkmale zum aktiven Wahlrecht - hier.

Das aktive Wahlrecht besitzen nicht Gleichgestellte behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. (SGB IX §68 Abs.4 )

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