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Mehrarbeit - Zustimmung der Schwerbehindertevertretung oder des Integrationsamtes von Nöten?

R
Roberto
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen,hätte gerne gewust von Euch ob bei einer Umstrukturierung eines Arbeitsplatzes(mehrarbeit) wo auch ein Schwerbehindeter und ein Gleichgestellter arbeitet eine Zustimmung der Schwerbehindertevertretung oder des Integrationsamtes von Nöten ist.Vielen Dank für alle antworten.

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Community-Antworten (2)

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Dana

29.01.2007 um 14:45 Uhr

ich kann nur sagen, dass der schwerbehinderte/gleichgestellte mitarbeiter grundsätzlich mehrarbeit gem. § 124 SGB IX ablehnen kann.

B
betriebsratten

30.01.2007 um 09:54 Uhr

Dana liegt richtig, aber beachte die Bedeutung des Wortes "grundsätzlich".

Näheres hier http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html

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