Betrieb mit weniger als 200 Mitarbeitern - Sozialplan?
Hallo,
ein Sozialplan mit Abfindungen und so ist ja erst ab 200 Mitarbeitern im Betrieb möglich. Was ist wenn ein Betrieb mit weniger Mitarbeitern geschlossen wird, hat man dann auch irgend ein Recht auf einen Sozialplan oder wenigstens eine Abfindung?
Gruß Ein Arbeiter
Community-Antworten (1)
08.07.2008 um 17:39 Uhr
@Arbeiter wie kommst du denn auf erst ab 200 MA? siehe BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 1, 112 und 112a
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