W.A.F. LogoSeminare

Vertrauensleute der IGM / Zeitanspruch-Bezahlung?

W
wormser
Jan 2018 bearbeitet

Wie sieht das aus?? Dürfen Vertrauensleute der IGM während der Arbeitszeit eine Sitzung abhalten? Wenn ja, wird die Zeit bezahlt?

5.36801

Community-Antworten (1)

W
Werner

08.07.2008 um 10:59 Uhr

Hallo wormser, zu Deiner 1. Frage: Gut ;-) Zu Deiner 2. Farge: Nein, es sei denn das ein TV da etwas regelt oder der ArbGeb. es gestattet. Während Betriebsräte nach Maßgabe des § 37 Abs. 2 BetrVG ohne Entgeltminderung für ihre Betriebsratstätigkeit von der beruflichen Tätigkeit zu befreien sind, fehlt eine vergleichbare Regelung für gewerkschaftliche Vertrauensleute.

Von den BetrVG-Bestimmungen abweichende Regelungen können nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 BetrVG in Tarifverträgen vereinbart werden, zum Beispiel:

*andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen, soweit dies insbesondere aufgrund der Betriebs-, Unternehmens- oder Konzernorganisation oder aufgrund anderer Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG);
*zusätzliche betriebsverfassungsrechtliche Vertretungen der Arbeitnehmer, die die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern (evtl. könnte das der Vertrauenskörper sein) erleichtern (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).

Ihre Antwort