Hallo.

In unserem Gebäude hat der AG schon seit vielen Jahren Umkleideräume nebst Duschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach der Aufspaltung der Firma sitzen nun 3 verschiedene Firmen im gleichen Gebäude, wobei die Umkleideräume Firma A gehören, die Mitarbeiter der Firmen B und C allerdings weiterhin Zugang haben. Nun plant Firma A, den Mitarbeitern der Firmen B und C den Zugang zu den Räumen/Duschen zu verwehren.

Meine Frage: sind die Firmen B und C (deren Mitarbeiter ihre Rechte per Betriebsübergang aus der alten Firma mitgenommen haben) verpflichtet, ihren Mitarbeitern weiterhin Umkleideräume/Duschen kostenlos zur Verfügung zu stellen (z.B. durch Anmietung bei Firma A oder durch Erweiterungen im Gebäude)? Evtl. aus einer betrieblichen Übung heraus? Es gab keine BV dazu, sondern die Räume wurden als freiwillige Leistung des AG zur Verfügung gestellt.

Vielen Dank & viele Grüße,
Ronald