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Aufzeichnungen während der Betriebsversammlung - durch Personalchef?

D
Daller
Jan 2018 bearbeitet

hallo die fleißigen mitarbeiter zur klärung der doch sehr vielfälltigen fragen, darf ein Personalchef (in nicht leitender funktion) notizen während einer betriebsversammlung machen, und diese danach dem betriebsrat zitierend zum vorwurf machen. bitte liebe kollegen zitiert nicht das betrvg sondern gibt es darüber bag urteile ? wenn ja , na dann mal her damit . mfg : daller

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Community-Antworten (11)

J
jotim

07.07.2008 um 16:07 Uhr

Hallo Daller, meiner Meinung nach (ich bin aber nicht das BAG) darf er natürlich notizen machen. Ob und wie diese dann verwendet werden, ist natürlich auch eine Frage der "vertrauensvollen Zusammenarbeit".
Um welche Aussagen des BR (?) geht es denn konkret??

L
Lohengrin_2

07.07.2008 um 16:14 Uhr

Hallo Daller, es wäre auch noch die Frage ob die Notitzen nicht ähnlich wie ein Sitzungsprotokoll vom BR abgezeichnet werden müssten, um später als Vorwurf an den BR zitiert zu werden. (Allerdings bin auch Ich nicht das BAG). mfg, Lohengrin_2

M
Mainpower

07.07.2008 um 16:20 Uhr

Hallo, es ist natürlich legitim daß er sich Notizen macht. Wenn der BR in der Betriebsversammlung irgendetwas gesagt hat was man zum Vorwurf machen kann dann müßt ihr selbstkritik üben.

J
jotim

07.07.2008 um 16:23 Uhr

Hallo Lohengrin_2, ich weis zwar nicht, in welche Richtung Du argumentieren willst, aber ich denke für eine Betriebsversammlung (abgesehen von den Wahlversammlungen) gibt es sicher kein Protokoll. Wenn ein Personaler sich da Notizen macht und dann den BR bei einer Gelegenheit mit seinen Aussagen von der BVersammlung konfrontiert, dann ist das zwar nicht unbedingt schön - aber doch durchaus nachvollziehbar.

S
see-see

07.07.2008 um 16:38 Uhr

Ich mache immer ein Protokoll bei BetrVersammlungen bzw. bitte eine Kollegin. Dann lege ich es in der nächsten Sitzung dem BR vor und alle zeichnen ab oder es gibt Änderungen. Wenn der Personaler auch ein Protokoll macht, warum nicht? Und wenn er eine Aussage des BR zitiert, warum nicht? Ich denke, der BR kann zu dem stehen, was er in einer BetrVers sagt, oder?

P
pirat

07.07.2008 um 17:00 Uhr

@all, invers funktioniert das auch.....

L
Lohengrin_2

07.07.2008 um 18:24 Uhr

@jotim, Ich wollte darauf hinaus, das wenn der Personaler den BR mit den Aussagen konfrontiert mit einem Protokoll evtl. Mißverständnisse leichter ausgeräumt werden könnten. Denn grundsätzlich sollte der BR ja zu seinen auf der Betriebsversammlung gemachten Aussagen stehen (können). Was in diesem Fall ja ggfs. ein Problem ist.

J
jotim

07.07.2008 um 20:15 Uhr

Hallo Lohengrin_2, danke für die Aufklärung. Grundsätzlich sollte ja jede Seite zu ihren Aussagen stehen. Aber: Eine Betriebsversammlung ist ja nun kein "betriebsöffentliches" Gericht. Es geht um Information und meinetwegen auch etwas Diskussion. Eine echte Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sollte dort nicht stattfinden. Und von daher sind zwar die Aussagen auf einer BetrVersammlung hilfreich - aber letztlich für eine richtige Verhandlung nicht relevant. Ich weis, dass da emotional sicher viele widersprechen werden. Aber der Arbeitgeber hat auf einer BetrVersammlung eigentlich nur mal seinen Lagebericht abzugeben - und ist sonst höchstens Gast.

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RolfH

08.07.2008 um 10:20 Uhr

@all

Leute, der Personaler könnte doch auch ohne Notizen den BR auf Aussagen auf der Betriebsversammlung ansprechen und eventuell um Klärung bitten - oder auch umgekehrt. Das ist doch kein Problem.

Ich denke die Geschichte wird viel zu hoch angesetzt, wenn schon nach Urteilen gefragt wird. Meines Wissens werdet ihr da kein Urteil finden und die Herren sollten mal ein ruhiges klärendes Gespräch führen, unter anderem auch über Zusammenarbeit und Streitkultur. Sorry, aber das ist meine Meinung.

Grüße

P
pirat

08.07.2008 um 10:30 Uhr

@ RolfH, " oder auch umgekehrt ", das meinte ich...

R
RolfH

08.07.2008 um 11:12 Uhr

@pirat

kurz und knapp: yep

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