Hallo Leute,
kann mir jemand sagen unter welchen § ich im BetrVG finden kann ,wann die Post für den BR
als zugestellt gilt. Also Sachen von der Geschäftsführung oder Personalabt. die Mitbestimmungspflichtig sind. Wir haben ein Postfach in der Poststelle wo ich einmal am Tag nachsehe ob Post da ist. Es werden aber auch Sachen direkt bei mir abgegeben, wo ich dann das Datum drauf schreibe wann ich es bekommen habe. Nun wird behauptet das sei falsch weil das Datum erst gilt wenn die Post beim BR-Vorsitzenden ist.