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Ersatzmitgliedschaft - Kündigungsschutz?

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merlin24
Jan 2018 bearbeitet

gibt es einen küdigungsschutz für betriebsratsersatzmitglieder?

4.58109

Community-Antworten (9)

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Mainpower

07.07.2008 um 09:41 Uhr

Hallo, wenn das Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung teilgenommen hat geniest es den gleichen Kündigungsschutz wie ein ordentliches BR-Mitglied. Das heist ab dem Tag der Sitzung 1 Jahr Kündigungsschutz. Vorraussetzung ist hierfür allerdings die ordnungsgemäße Einladung für ein verhindertes Mitglied.

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Mona-Lisa

07.07.2008 um 09:47 Uhr

@mainpower, um den Kündigungsschutz für ein Ersatzmitglied zu sichern, muss nicht unbedingt eine Sitzung stattgefunden haben... :-)

L
Lohengrin_2

07.07.2008 um 16:03 Uhr

@Mona Lisa, wir haben u.U. ein ähnlichen Fall. "eine Sitzung muß nicht unbedingt stattgefunden habe", heißt das die Einladung zu einer geplanten Sitzung reicht aus?

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Petrus

07.07.2008 um 17:15 Uhr

@tannhäuser: Ein vorübergehend nachgerücktes BR-Mitglied, das irgendeiner BR-Tätigkeit nachgegangen ist, hat den Kündigungsschutz. Und einen hilfesuchenden Kollegen hat er bestimmt beraten, oder? ;-) Vor Gericht läßt sich anhand des Protokolls ein Nachrücken am leichtesten beweisen. Aber mit Urlaubs- und Krankheitslisten läßt sich auch einiges rekonstruieren...

D
dernix

09.07.2008 um 18:23 Uhr

den Kündigungsschutz hat ein Ersatzmitglied nur dann, wenn es an einer Beschlussfassung des Betriebsrats in einer Sitzung, zu der ordnungsgemäß eingeladen wurde, teilgenommen hat.

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Mona-Lisa

09.07.2008 um 18:43 Uhr

@dernix, dann kannst du mir sicher auch sagen, wo du das gelesen hast, denn dann bin ich nicht mehr auf dem laufenden........ :-(

P
pirat

09.07.2008 um 18:43 Uhr

@dernix, Schwachfug!

M
merlin24

10.07.2008 um 08:38 Uhr

Also kann man sagen, dass es schwammig ist. als reines Ersatzmitglied.ohne irgendeine Funktion zeitweise übernohmen zu haben, hat man keine!!!

Das freut mich nicht zu hören, aber OK...

Wie Wo kann man sich noch schlau machen den die Meinungen gehen hier auseinander...

Herzllichen Dank für eure Antworten und Mühe!

Mfg Merlin

M
Mona-Lisa

10.07.2008 um 08:46 Uhr

@merlin24, wieso schwammig?? Dann lies dich doch mal in § 25 BetrVG - V. Rechtsstellung und Schutz der nachgerückten Ersatzmitglieder (Kommentierungen!) ein, dann löst sich dein "Knoten" mit einem aha - Effekt.....

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