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Sitzungszeiträume - JAV?

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Shinnie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Kurze Frage:

Ich bin seit kurzem JAV-Vorsitzende. Wie oft muss ich mit meinen Mitgliedern eine Sitzung abhalten? Ich muss dazu sagen, dass es bei uns eigentlich selten bis überhaupt keine Problembewältigung stattfindet. Also auch kein wirklicher Grund für eine Sitzung besteht. Aber wie verhält es sich mit den gesetzlichen Vorschriften?

LG

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Community-Antworten (7)

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Immie

06.07.2008 um 19:09 Uhr

Dann schau doch mal ins BetrVG §60-§71. Vielleicht fällt dir dann ja doch noch ein... wieviele Auszubildende habt ihr denn?

S
Shinnie

06.07.2008 um 21:56 Uhr

Ca. 320 "Auszubildende" ... Im Gesetz finde ich nichts direktes darüber, aber ich habe mal was von "aller 3 Monate" gehört! Kann das sein?

I
Immie

06.07.2008 um 22:36 Uhr

Du willst nicht ernsthaft behaubten das ihr bei 320 Azubis nichts zu tun habt. Dein Betrieb muss ja das reinste Schlaraffenland sein. Oder vielleicht doch ein Ponyhof;-) Nichts für Ungut, aber eventuell solltest du mal eine Schulung besuchen ...am besten Alle... damit du/ihr eine Vorstellung von deinen/euren Aufgaben bekommst/t.

S
Shinnie

07.07.2008 um 19:58 Uhr

Bis jetzt gab es höchstens 3 "Probleme" mit denen sie zu uns gekommen sind. Aber im großen und ganzen läuft bei uns alles spitze!

Aber ich hätte trotzdem gerne eine Antwort bzgl. der Häufigkeit von Sitzungen. Das muss doch irgendwo stehen?!!

P
pirat

07.07.2008 um 20:16 Uhr

Ahoi Immi, ......aber ich habe mal was von "aller 3 Monate"gehört!....da drängt sich mir ein ganz anderer Verdacht auf, was gemeint sein könnte, dir auch?....... .-)

S
Spartacus

07.07.2008 um 20:18 Uhr

Moin Shinnie, jetzt mal im Ernst - hast du schon Seminare besucht? Hast du die von Immi genannten §§ gelesen? hast du keinen Kontakt zu eurem BR? Mir fällt es auch schwer zu glauben das es so gut wie keine Proleme gibt??? Zur Sache. Nehmt euer Teilnahmerecht an den BR-Sitzungen wahr!(oder tagt der nur vierteljährlich?)Wartet nicht auf Probleme-bietet Sprechstunden an(wöchentlich oder alle zwei W.)Nutzt die vierteljährliche Jugendversammlung(dazu Bedarf es auch "Vorbereitungstermine")und wenn alles "spitze läuft" dürft ihr euch auch selber loben ;-)

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Immie

07.07.2008 um 21:29 Uhr

@pirat Jeep;-)

@Shinnie Okay, Fitting 22.Aufl §65 RN 8-12 und 26-31 Ansonsten Sitzungen...immer wenn es nötig, sinnvoll,angebracht,erforderlich ....

Was denkst du , wieviele Auszubildende haben Probleme, und kommen nicht zu Euch?

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