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Kurse vom Arbeitgeber - Arbeitszeit?

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Tanja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle, unsere Firma bietet Exel Kurse an. Jetzt ist meine Frage: wird das als Arbeitszeit angerechnet oder zählt das als Privatvergnügen?

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Community-Antworten (5)

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Toto

05.07.2008 um 13:06 Uhr

Hi,

kommt drauf an, benötigt ihr diese Kenntnisse zwingend für eure Arbeit? Oder ist das nur ein Angebot an alle die lust dazu haben.

Gruß Toto

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Tanja

05.07.2008 um 13:14 Uhr

@Toto Es ist ein Angebot an alle die Lust haben. Da kann ich mir ja die Antwort schon denken, für die, die es brauchen wird es als Arbeitszeit gewertet und alle anderen können zum Privatvergnügen hin. Allerdings sind diese Kurse in der Arbeitszeit. Wer es also nicht braucht, müsste sich einen Urlaubstag nehmen oder wie zählt das? Ich hatte gehofft, dass man das unter berufliche Weiterbildung stecken kann und der Arbeitgeber einem diese Chance geben muss. Kannst du mir eventuell Rechtsquellen nennen?

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Tanja

05.07.2008 um 15:24 Uhr

@all Es wäre toll, wenn mir noch jemand antworten würde und mir Rechtsquellen nennt.

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ridgeback

05.07.2008 um 15:44 Uhr

@Tanja, da es sich, wie Du schreibst, um ein Lustangebot handelt wieso sollte der AG die AZ bezahlen? Handelt es sich um eine betriebliche Bildungsmaßnahme, ist der BR voll in der Mitbestimmung § 96 BetrVG ff.

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ridgeback

05.07.2008 um 15:51 Uhr

@Tanja, ergänzend noch, bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung sowie sonstigen Bildungsmaßnahmen, die der Arbeitgeber im Betrieb durchführt, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 98 Abs. 1 BetrVG). Dies gilt auch bei sonstigen Bildungsmaßnahmen, also solchen, die nicht Berufsbildungsmaßnahmen sind, wenn sie im Betrieb durchgeführt werden (§ 98 Abs. 6 BetrVG).

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