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betrieblicher Englischkurs mit Freizeitanrechnung

S
sally
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir wurden von einem US-Unternehmen übernommen und es werden immer mehr Englisch-Kenntnisse verlangt. Der AG will zukünftig Kurse anbieten und hierbei Soll- und Ist Status der Stellen bzw. der Mitarbeiter als Grundlage für die Teilnahme vornehmen. Ich gehe davon aus, daß Kursinhalte firmenbezogen und nicht allgemeinsprachlicher Art sein werden.

Es wird derzeit eine Betriebsvereinbarung erstellt, wonach die dafür notwendige Zeit als je hälftig als Arbeitszeit und Freizeit gelten soll. Die Kosten trägt der AG für den Kurs. Das Budget wird aber bei weitem nicht ausreichen um alle Mitarbeiter ausreichend zu schulen.

Mitarbeiter, die die Leistungsziele (auch Sprachanforderungen) / Kursziele nicht erbringen (können), müssen mit schlechten Bewertungen und pers. Maßnahmen rechnen. Der Arbeitgeber sortiert regelmäßig "schlechte" Mitarbeiter aus. Die Kurse dienen also auch zur leistungsbezogenen und damit mitbestimmungspflichtigen Kontrolle.

Ist eine BV bindend, wo ich 50% der Kurszeit als Freizeit aufbringen muß?

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Community-Antworten (2)

S
Südmann

04.02.2011 um 16:35 Uhr

Ein BR, der eine solche BV mitträgt, sollte sich fragen, ob er die Interessen seiner Wähler noch ausreichend vertritt. Aber als Außenstehender weiß man ja nicht, was noch alles läuft, evtl. Kompensationsgeschäftchen oder ähnliches, weshalb ich das Ganze erstmal nur kritisch sehen würde.....

Kein BR oder AG kann darüber bestimmen, was ein AN in seiner Freizeit macht deshalb würde ich die BV in der Form für unwirksam halten, falls ein AN dagegen klagen würde einzelvertraglich könnte der AG aber mit den AN eine solche Regelung vereinbaren, wenn der AN damit einverstanden ist

S
sally

04.02.2011 um 17:12 Uhr

Danke für die Antwort. Sie deckt sich mit meiner Annahme.

Unser neuer BR ist tatsächlich völlig durchgedreht: BV mit völligem privatem Telefon, Computer, Mail, Internetnutzungsverbot und einen wunderschönen Code of Conduct. Ich war als Nachrücker in der entsprechenden Sitzung und sollte nach Tumult des Raumes verwiesen werden, da ich es gewagt habe meine Bedenken zu äßern und auf eine Aufnahme in`s Protokoll bestanden habe.

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