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Kurzarbeit und Kündigung - Hätte unser BRVorsitzender uns nicht informieren müssen über die Liste mit Kurzarbeit und die Kündigung?

D
Didikl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BRM ; meine Frage ist wie so oft, was tun wenn man nicht über die lage im Betrieb informiert wird.Da ich seit April durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig war un mittlereweile Operation und Reha hinter mir habe,und ich die Arbeit jetzt wieder aufnehmen wollte habe ich erfahren das bei uns Arbeitsmangel ist .Ein Teil der Mitarbeiter mussten Urlaub nehmen andere sind auf eine Liste mit Kurzarbeit gesetzt worden und einem Mitarbeiter wurde gekündigt.Hätte unser BRVorsitzender uns nicht informieren müssen über diese Lage und der Kündigung.Dies ist die Zweite Kündigung in einem Jahr ohne uns etwas mitgeteilt zu haben .Betriebsrat besteht aus drei Mitglieder und Ersatz.

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Community-Antworten (2)

P
pirat

04.07.2008 um 20:15 Uhr

@ Didikl, Mann o´Mann, wenn schon 3 BRM nicht miteinander reden...... Frage ist das eine Bring-oder Holschuld?

K
Kölner

04.07.2008 um 20:33 Uhr

@Didikl Frage zurück: Was kann man Dir bei einer solchen Aussage:

"Da ich seit April durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig war un mittlereweile Operation und Reha hinter mir habe,und ich die Arbeit jetzt wieder aufnehmen wollte habe ich erfahren das bei uns Arbeitsmangel ist"

denn ehrlich und aufrichtig raten? Vor allem im Hinblick auf § 47b SGB V...

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