Dauer Leiharbeit im Betrieb?
Hallo an alle, wie lange darf unsere Firma ein und den gleichen Leiharbeitnehmer beschäftigen. Hat der Leiharbeitnehmer nach sagen wir mal 12 Monaten ein anrecht bei uns eingestellt zu werden oder darf unser Arbeitgeber den Leiharbeitnehmer über den Entleiherbetrieb für immer und ewig beschäftigen. Kann mir jemand sagen ob es hier Grenzen gibt und wenn ja welche?
Gruss
Beahr6
Community-Antworten (4)
04.07.2008 um 12:15 Uhr
Hallo, ein Leiharbeitnehmer hat kein verbrieftes anrecht auf eine Einstellung im Entleihbetrieb. Egal wie lange er da beschäftigt ist. Ja, der AG darf den Leiharbeiter solange beschäftigen wie er will.
04.07.2008 um 12:21 Uhr
@Baehr6, ich denke du verwechselst da was, der LeihAN hat einen AV, beim Verleiher.... beim Entleiher.... theoretisch bis zum "Sanktnimmerleinstag".
04.07.2008 um 15:35 Uhr
Leider hat der Staat das Arbeitnehmerentsendegesetz immer weiter auf geweicht. So ist nun Möglich nach 6 Monaten, 12 Monaten, 18 monate gab es glaube ich auch und zuletzt 24 Monate, ihn so lange zu beschaftigen wie er möchte.
06.07.2008 um 14:03 Uhr
Hallo, nicht ganz.Wenn ein LeihAN so lang bleibt (ewig) dann stimmt etwas mit Personallplanung nicht. BR soll Einstellung fördern,also keine LeihAN. Gruß
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