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Kostenübernahme RA; Wir haben "vergessen" den Arbeitgeber über den Beschluss zu informieren, dass ein RA eingeschaltet wird - Was kann uns passieren?

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Fuchs
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben "vergessen" den Arbeitgeber über den Beschluss zu informieren, dass ein RA eingeschaltet wird! Was kann uns passieren, in Bezug auf die Kostenübernahme? Oder ist der ganze Beschluss nichtig?

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Community-Antworten (4)

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pirat

04.07.2008 um 11:12 Uhr

@Fuchs, soso vergessen upps.... Die Formalien der Beschlussfassung – können hier als bekannt voraus gesetzt werden? Schreiben an den Arbeitgeber ...

  • Mitteilung , über den Beschluss...aber hopp!

Ist ein RA schon beauftrag?

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paula

04.07.2008 um 12:54 Uhr

in welcher Form soll denn der Anwalt tätig werden? Geht es um einen Rechtsstreit oder soll er als Sachverständiger eingeschaltet werden. Ist nämlich durchaus ein Unterschied ob ich mich im Bereich des § 40 BetrVG bewege oder im § 80 BetrVG

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Fuchs

05.07.2008 um 00:55 Uhr

Es wurde ein Wahlvorstand in einem Betrieb ohne BR eingesetzt und als Rechtsbeistand des Wahlvorstandes!

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Peanuts

05.07.2008 um 01:32 Uhr

"Es wurde ein Wahlvorstand in einem Betrieb ohne BR eingesetzt"

Wofür braucht man da einen Rechtsanwalt??? Selbst wenn der Wahlvorstand über´s Arbeitsgericht bestellt wird, ist kein Anwalt erforderlich!

"als Rechtsbeistand des Wahlvorstandes"

Mit welcher Rechtsgrundlage wollt Ihr denn diesen Anspruch begründen? Mir fällt spontan keiner dazu ein!

Und der Rechtsanwalt wollte keine unterschriebene Kostenübernahmeerkärung des Arbeitgebers in den Händen halten?

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