Kündigungsfrist; die aus dem Arbeitsvertrag oder die aus dem Tarifvertrag - was gilt?
Hallo ihr alle
hab mal kurz eine frage: Arbeitsvertrag sagt 2 monate kündigungsfrist. tarifvertrag sagt 1 monat was gilt??? ich meine der tarifvertrag da er ja günstiger ist
mfg batschen
Community-Antworten (6)
03.07.2008 um 18:50 Uhr
@batschen AV gilt...
03.07.2008 um 19:16 Uhr
@batschen sehe das etwas anders...es gilt immer das, was für den AN günstiger ist = Günstigkeitsprinzip; will AN kündigen, kann er sich auf TV beziehen; will AG kündigen, gilt AV;
03.07.2008 um 22:35 Uhr
@batschen
das was uhu dagt ist richtig. Hier gilt das Günstigkeitsprinzip, d.h. der Tarifvertrag gilt.
04.07.2008 um 09:41 Uhr
Hallo zusammen,
bitte eins nicht vergessen, Anspruch auf tarifliche Leistungen und Arbeitsbedingungen haben nur Gewerkschsfzsmitglieder.
04.07.2008 um 09:48 Uhr
habe mich vertippt, Gewerkschaftsmitglieder
04.07.2008 um 12:21 Uhr
AV gilt.
Kann man sich seit neustem raussuchen wann der AV und wann der TV günstiger ist? Sprich: AN kündigt also TV, AG kündigt also AV ?
Wie kommt man auf eine solche verdrehte Logik?
Wenn jetzt der AN kündigen würde mit 1 Monat (weil TV ja günstiger) und einen Tag später hat sich sein neues AV erledigt, dann pocht er vermutlich darauf, dass jetzt ja der AV günstiger wäre für ihn, weil dann seine Kündigung nicht richtig war?
Der AN hat diesen Vertrag unterschrieben, vielleicht auch mehr Urlaub bekommen, mehr Gehalt, mehr.... jetzt gilt nur bei der Kündigungsfrist für den AN der AV nicht mehr?
Arbeitnehmer haben nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten und dazu gehört nunmal auch einen abgeschlossenen Vertrag einzuhalten.
Kleine Hexe
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