Bei uns sollen zwei vorher eigenständige Abteilungen zusammengelegt werden. Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig?
Es handelt sich um die Qualitäts und Vertriebsabteilungen.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten