Zusammenlegung von Abteilungen - Mitbestimmungspflichtig?
Hallo Bei uns sollen zwei vorher eigenständige Abteilungen zusammengelegt werden. Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig? Es handelt sich um die Qualitäts und Vertriebsabteilungen.
Community-Antworten (2)
03.07.2008 um 15:01 Uhr
@ Josef, es könnte sich um eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG handeln.......
03.07.2008 um 15:26 Uhr
@pirat Es ist innerhalb einer Firma.... für die Kollegen würden sich nur die Vorgesetzten ändern.
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