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Zusammenlegung von Abteilungen - Mitbestimmungspflichtig?

J
Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Bei uns sollen zwei vorher eigenständige Abteilungen zusammengelegt werden. Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig? Es handelt sich um die Qualitäts und Vertriebsabteilungen.

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Community-Antworten (2)

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pirat

03.07.2008 um 15:01 Uhr

@ Josef, es könnte sich um eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG handeln.......

J
Josef

03.07.2008 um 15:26 Uhr

@pirat Es ist innerhalb einer Firma.... für die Kollegen würden sich nur die Vorgesetzten ändern.

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