Zusammenlegung von Abteilungen - hat da der BR irgendein Recht mit zu bestimmen?
Guten Morgen an alle :-) ich hätte da schon wieder ein Problem. Wie sieht es im Betrieb aus, wenn Abteilungen zusammengelegt werden. Hat da der BR irgendein Recht mit zu bestimmen? Bei uns ist das gerade aktuell so, dass gestern die Kollegen darüber informiert worden sind, dass ihre Abteilungen zusammengelegt werden und wir vom BR wurden nicht mal darüber informiert.
Community-Antworten (8)
06.07.2006 um 12:51 Uhr
Die Informationspflicht besteht schon seitens des AG.
06.07.2006 um 13:33 Uhr
BetrVG §90 und folgende regel ganz klar die Recht des BR in diesem punkt.
06.07.2006 um 13:46 Uhr
stimmt, vielen dank für den hinweis
06.07.2006 um 13:50 Uhr
ggf. könnte auch § 111 BetrVG einschlägig sein. Dann könnt ihr noch besser agieren....
06.07.2006 um 14:34 Uhr
danke Paula, ich habe gerade nachgeschaut, aber diese "grundlegende" Veränderung kommt hier nicht in Betracht. §90 dann schon eher... mich interessiert aber nocht, was kann der BR tun, wenn immer wieder gegen den §90 verstoßen wird? Gibt es da eine Handhabe?
06.07.2006 um 14:39 Uhr
Sollte er wirklich immer wieder euch übergehen würde ich ihn erst mit dem Verweiß auf §2 Abs.1 abmahnen und dann auch auf den §23 Abs.3 hinweisen!
06.07.2006 um 14:44 Uhr
BetrVG §91 Absatz 2 und 3 . Das heißt ihr ruft die Einigungsstelle an. Das hat zur folge das der Arbeitgeber diese kosten tragen muß und er bekommt ein fremd bestimmte Entscheidung. Ob es ihm das Recht ist mag ich bezweifeln.
06.07.2006 um 14:57 Uhr
Im meinem BetrVG gibt es keinen Abs. 2&3 beim §91, jedenfalls kann ich sie nicht finden. Und ich glaube auch nicht das man bei der Zusammenlegung von zwei Abteilungen von nicht menschengerechter Arbeitsgestaltung reden kann. Oder?
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