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Zusammenlegung von Abteilungen - hat da der BR irgendein Recht mit zu bestimmen?

M
Miffi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen an alle :-) ich hätte da schon wieder ein Problem. Wie sieht es im Betrieb aus, wenn Abteilungen zusammengelegt werden. Hat da der BR irgendein Recht mit zu bestimmen? Bei uns ist das gerade aktuell so, dass gestern die Kollegen darüber informiert worden sind, dass ihre Abteilungen zusammengelegt werden und wir vom BR wurden nicht mal darüber informiert.

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Community-Antworten (8)

FB
Frank B.

06.07.2006 um 12:51 Uhr

Die Informationspflicht besteht schon seitens des AG.

US
Uwe S.

06.07.2006 um 13:33 Uhr

BetrVG §90 und folgende regel ganz klar die Recht des BR in diesem punkt.

M
Miffi

06.07.2006 um 13:46 Uhr

stimmt, vielen dank für den hinweis

P
paula

06.07.2006 um 13:50 Uhr

ggf. könnte auch § 111 BetrVG einschlägig sein. Dann könnt ihr noch besser agieren....

M
Miffi

06.07.2006 um 14:34 Uhr

danke Paula, ich habe gerade nachgeschaut, aber diese "grundlegende" Veränderung kommt hier nicht in Betracht. §90 dann schon eher... mich interessiert aber nocht, was kann der BR tun, wenn immer wieder gegen den §90 verstoßen wird? Gibt es da eine Handhabe?

D
DerOlli

06.07.2006 um 14:39 Uhr

Sollte er wirklich immer wieder euch übergehen würde ich ihn erst mit dem Verweiß auf §2 Abs.1 abmahnen und dann auch auf den §23 Abs.3 hinweisen!

US
Uwe S.

06.07.2006 um 14:44 Uhr

BetrVG §91 Absatz 2 und 3 . Das heißt ihr ruft die Einigungsstelle an. Das hat zur folge das der Arbeitgeber diese kosten tragen muß und er bekommt ein fremd bestimmte Entscheidung. Ob es ihm das Recht ist mag ich bezweifeln.

D
DerOlli

06.07.2006 um 14:57 Uhr

Im meinem BetrVG gibt es keinen Abs. 2&3 beim §91, jedenfalls kann ich sie nicht finden. Und ich glaube auch nicht das man bei der Zusammenlegung von zwei Abteilungen von nicht menschengerechter Arbeitsgestaltung reden kann. Oder?

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