Erstellt am 03.07.2008 um 09:36 Uhr von uhu
@Luzi-Lu
weiß zwar nicht, was das Intranet damit zu tun hat; ist m.E. eine andere Baustelle, aber...falls ihr die BR Sachen nicht auf Laufwerken speichern wollt, zu denen andere Beschäftigte über das Netzwerk ggf. Zugriff haben könnten, dann speichert doch alles auf USB ab; sicher gibt es aber auch noch ander Möglichkeiten der Datensicherung vor Fremdzugriff;
Erstellt am 03.07.2008 um 10:13 Uhr von Konrad
Hallo Luzi-Lu
der BR hat nach laufender Rechtssprechung Anspruch auf das was „betriebsüblich“
ist. Wenn andere Kollegen z.B. Anspruch auf mobile autarke PC/ Notebooks haben,
kann der BR das auch verlangen. Vernetzt oder nicht, ist eine Frage des wirksamen Datenschutzes im Betrieb. Mögliche Datensicherung siehe @Uhu.
Erstellt am 03.07.2008 um 10:49 Uhr von Luzi-Lu
Hmm...es handelt sich bei uns um ein Laptop für den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
Er ist zum einen ständig unterwegs und zum anderen ist sein Büro nicht in der Nähe des Netzwerks. Der AG würde also mit dieser Entscheidung seine Arbeitsprozesse erschweren und verlangsamen. Zudem könnte er dann nur noch an ein und dem gleichen Ort ins Internet. Das spricht aber unserer Meinung nach gegen die Kommentierung des Fittings zu mobilen PC´s.
Ich hatte auf ein BAG-urteil gehofft, aber bis jetzt nichts gefunden.
Grüße
Luzi-Lu