Hat der BR einen Anspruch auf einen nicht vernetzten PC-Arbeitsplatz?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur PC-Nutzung des Betriebsrats.
Haben wir als Betriebsrat einen Anspruch auf einen autaken, nicht vernetzten PC?
Wir möchten nämlich nicht an das hausinterne Intranet angeschlossen werden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
MfG Luzi-Lu
Community-Antworten (3)
03.07.2008 um 11:36 Uhr
@Luzi-Lu weiß zwar nicht, was das Intranet damit zu tun hat; ist m.E. eine andere Baustelle, aber...falls ihr die BR Sachen nicht auf Laufwerken speichern wollt, zu denen andere Beschäftigte über das Netzwerk ggf. Zugriff haben könnten, dann speichert doch alles auf USB ab; sicher gibt es aber auch noch ander Möglichkeiten der Datensicherung vor Fremdzugriff;
03.07.2008 um 12:13 Uhr
Hallo Luzi-Lu der BR hat nach laufender Rechtssprechung Anspruch auf das was „betriebsüblich“ ist. Wenn andere Kollegen z.B. Anspruch auf mobile autarke PC/ Notebooks haben, kann der BR das auch verlangen. Vernetzt oder nicht, ist eine Frage des wirksamen Datenschutzes im Betrieb. Mögliche Datensicherung siehe @Uhu.
03.07.2008 um 12:49 Uhr
Hmm...es handelt sich bei uns um ein Laptop für den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden.
Er ist zum einen ständig unterwegs und zum anderen ist sein Büro nicht in der Nähe des Netzwerks. Der AG würde also mit dieser Entscheidung seine Arbeitsprozesse erschweren und verlangsamen. Zudem könnte er dann nur noch an ein und dem gleichen Ort ins Internet. Das spricht aber unserer Meinung nach gegen die Kommentierung des Fittings zu mobilen PC´s.
Ich hatte auf ein BAG-urteil gehofft, aber bis jetzt nichts gefunden.
Grüße Luzi-Lu
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