W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung der Ersatzmitglieder - grundsätzlich bei Beschlüssen, oder gibt es Ausnahmen?

B
Baruch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Sind Ersatzmitglieder grundsätzlich stimmberechtigt bei Beschlüssen, oder gibt es Ausnahmen? Hintergrund:BR ist der Meinung,dass bei kurzfristigen Absagen ordentlicher Mitglieder, (habe zuviel Arbeit,usw) dasErsatzmitglied zwar eingeladen wird, aber nur beratend teilnimmt,also nicht stimmberechtigt sei. Es gäbe einen Gesetzestext,der diese Handlungsweise unterstreicht. Ich habe diesbeüglich keine Aussagen gefunden! Bin selbst Ersatzmitglied und Vertrauensperson SbM Bitte um zahlreiche Hinweise!

4.19603

Community-Antworten (3)

D
der-orion

03.07.2008 um 09:34 Uhr

Guten Morgen Baruch,

falls ein BR-Mitglied wg. "zuviel Arbeit" verhindert ist, also sich sogar im Unternehmen aufhält, darf gar kein Ersatzmitglied geladen werden. Auch nicht nur zur Beratung. Sollte das betreffende BR-Mitglied aber Urlaub haben oder krank sein so ist das (geladene) Ersatzmitglied ein vollwertiges BR-Mitglied mit allen Rechten aber auch mit allen Pflichten.

Gruß Der Orion

M
Mainpower

03.07.2008 um 10:10 Uhr

Hallo, da eine BR-Sitzung nicht öffentlich ist kann ein Ersatzmitglied auch nicht nur zur Beratung teilnehmen wenn ein anderes BR-Mitglied wegen "zuviel Arbeit " nicht teilnimmt. Verhinderungsgründe sind Krankheit, Seminarbesuch, Urlaub oder die Teilnahme an KBR- oder GBR-Sitzungen. Alles andere sind Ausreden.

P
peters

04.07.2008 um 03:23 Uhr

Ob die Absage eines BRM kurzfristig oder langfristig kommt, ist egal. Wichtig ist, ob es tatsächlich ein Verhinderungsgrund ist oder nicht.

Wenn ein Verhinderungsgrund vorliegt, dann ist das Ersatz-BRM auch stimmberechtigt. Das mögliche Argument, es sei nicht ausreichend informiert, kann nicht gelten. Dann muss eben vor der Abstimmung erst mal informiert werden.

Das scheint mir eine schwammige Haltung eures BR zu sein: "Wir sind uns nicht sicher, ob es tatsächlich ein Verhinderungsgrund ist. Deshalb laden wir das Ersatzmitglied mal ein aber lassen es nicht mit abstimmen."

Geht nicht! Entweder oder...

Theoretische kann man nach Beschluss Sachverständige als Gast zu einer BR-Sitzung einladen, aber das isses ja hier wohl nicht.

Ihre Antwort