Erstellt am 27.01.2007 um 22:21 Uhr von Fayence
unverstand,
das BAG verneint die AN-Eigenschaft von Rote-Kreuz-Schwestern, gleichgültig, ob sie in einem Krankenhaus des DRK beschäftigt sind oder auf Grund eines Gestellungsvertrages im Krankenhaus eines Dritten tätig sind. (Fitting, 23. Aufl., §5, RN 294).
Falls Du die Däubler Kommentierung, 10. Aufl. zur Hand hast, bitte einmal unter §5 ab RN 143 nachlesen; da wird Dir schwindelig, was noch alles in Frage kommen könnte!
Erstellt am 27.01.2007 um 23:15 Uhr von unverstand
Danke Fayence.
Damit gilt in unserem Betrieb das BetrVG für ca. 600 Mitarbeiterinnen nicht.
Im Personalvertretungsgesetz hatten diese Schwestern das aktive und passive
Wahlrecht. Könnte bei einer irgendwann anstehenden Novellierung dieses Thema von den Gewerkschaften eingebracht werden. Wird das BAG vielleicht doch irgendwann auf Juristen wie Fitting oder Däubler "hören"?
Erstellt am 27.01.2007 um 23:39 Uhr von Fayence
"Damit gilt in unserem Betrieb das BetrVG für ca. 600 Mitarbeiterinnen nicht."
unverstand,
wenn ich noch einmal nachfragen darf; was wählt Ihr denn? Eine MAV? Oder worauf beziehst Du die obige Aussage?
Vielleicht lieferst Du noch die Info nach, ob Ihr eine konfessionelle oder städt. Klinik seid. Vielleicht fällt Kölner dazu noch etwas ein!
Erstellt am 28.01.2007 um 09:18 Uhr von unverstand
Wir sind eine gGmbH seit 01.01.2007. Der einzige Gesellschafter ist der Kreistag.
Die Schwestern arbeiten nicht um Gottes Lohn, sondern für den den normalen Lebenserwerb.
Erstellt am 28.01.2007 um 20:42 Uhr von mille
Hallo unverstand,
ich habe hier einen Link gefunden
http://www.privatisierung.de/Gestellungsvertrag_Rechtsgutachten_RA_Felser.pdf
demnach sind diese Schwestern keine Arbeitnehmerinnen.
Den entsrechenden Auszug findest du auf Seite 5 des Rechtsgutachtens
PS. Wenn man bis zum Ende liest, wird es wieder komplizierter
Erstellt am 28.01.2007 um 22:03 Uhr von unverstand
Danke mille
Auch dieser ist mir neben anderen Artikeln bekannt. Meine einzige Hoffnung ist,
dass bei einer Novellierung des BetrVG diese Problematik aufgegriffen wird (oder
doch noch jemand im Forum eine überraschende Lösung kennt).
Ich habe meine Gewerkschaft gebeten in Berlin vorstellig zu werden b.z.w. die
GW-Hauptverwaltung in Berlin mit der Bearbeitung dieser Frage zu beauftragen.
Im Moment ist in Hamburg ein Verfahren anhängig, aber die Richter folgten anscheinend der bisherigen Argumentation des BAG wonach RK-Schwestern keine Arbeitnehmer sind.
Das Urteil liegt mir aber noch nicht vor.
Erstellt am 29.01.2007 um 00:15 Uhr von Kölner
@unverstand
Na dann bleibt Dir doch nur die Erstellung eines Exempels, in der Hoffnung, dass Du gute (neue) Argumente hast.