Dürfen Krankenschwestern der Württembergischen Schwesternschaft, die über einen Gestellungsvertrag an einer Klinik angestellt sind und dem Weisungsrecht der Klinikgeschäftsführung unterstellt sind wählen und gewählt werden. Im Gestellungsvertrag steht, dass kein Dienst- und Arbeitsverhältnis zwischen der Schwester und der Klinik entsteht. Zwischen der Krankenschwester und der Schwesternschaft besteht kein Arbeitsvertrag, sondern ein Vereinsmitglied- schaftsverhältnis. Viele dieser Krankenschwestern arbeiten bis zur Rente in dieser Klinik.
Vielen Dank für die raschen Antworten auf die leichtere Frage zu den Vorschlagslisten.