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Gestellungsvertrag Schwesternschaft - wer darf gewählt werden ?

U
unverstand
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Krankenschwestern der Württembergischen Schwesternschaft, die über einen Gestellungsvertrag an einer Klinik angestellt sind und dem Weisungsrecht der Klinikgeschäftsführung unterstellt sind wählen und gewählt werden. Im Gestellungsvertrag steht, dass kein Dienst- und Arbeitsverhältnis zwischen der Schwester und der Klinik entsteht. Zwischen der Krankenschwester und der Schwesternschaft besteht kein Arbeitsvertrag, sondern ein Vereinsmitglied- schaftsverhältnis. Viele dieser Krankenschwestern arbeiten bis zur Rente in dieser Klinik. Vielen Dank für die raschen Antworten auf die leichtere Frage zu den Vorschlagslisten.

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Community-Antworten (7)

F
Fayence

27.01.2007 um 23:21 Uhr

unverstand,

das BAG verneint die AN-Eigenschaft von Rote-Kreuz-Schwestern, gleichgültig, ob sie in einem Krankenhaus des DRK beschäftigt sind oder auf Grund eines Gestellungsvertrages im Krankenhaus eines Dritten tätig sind. (Fitting, 23. Aufl., §5, RN 294).

Falls Du die Däubler Kommentierung, 10. Aufl. zur Hand hast, bitte einmal unter §5 ab RN 143 nachlesen; da wird Dir schwindelig, was noch alles in Frage kommen könnte!

U
unverstand

28.01.2007 um 00:15 Uhr

Danke Fayence.

Damit gilt in unserem Betrieb das BetrVG für ca. 600 Mitarbeiterinnen nicht. Im Personalvertretungsgesetz hatten diese Schwestern das aktive und passive Wahlrecht. Könnte bei einer irgendwann anstehenden Novellierung dieses Thema von den Gewerkschaften eingebracht werden. Wird das BAG vielleicht doch irgendwann auf Juristen wie Fitting oder Däubler "hören"?

F
Fayence

28.01.2007 um 00:39 Uhr

"Damit gilt in unserem Betrieb das BetrVG für ca. 600 Mitarbeiterinnen nicht."

unverstand,

wenn ich noch einmal nachfragen darf; was wählt Ihr denn? Eine MAV? Oder worauf beziehst Du die obige Aussage? Vielleicht lieferst Du noch die Info nach, ob Ihr eine konfessionelle oder städt. Klinik seid. Vielleicht fällt Kölner dazu noch etwas ein!

U
unverstand

28.01.2007 um 10:18 Uhr

Wir sind eine gGmbH seit 01.01.2007. Der einzige Gesellschafter ist der Kreistag.
Die Schwestern arbeiten nicht um Gottes Lohn, sondern für den den normalen Lebenserwerb.

M
mille

28.01.2007 um 21:42 Uhr

Hallo unverstand,

ich habe hier einen Link gefunden

http://www.privatisierung.de/Gestellungsvertrag_Rechtsgutachten_RA_Felser.pdf

demnach sind diese Schwestern keine Arbeitnehmerinnen.

Den entsrechenden Auszug findest du auf Seite 5 des Rechtsgutachtens

PS. Wenn man bis zum Ende liest, wird es wieder komplizierter

U
unverstand

28.01.2007 um 23:03 Uhr

Danke mille Auch dieser ist mir neben anderen Artikeln bekannt. Meine einzige Hoffnung ist, dass bei einer Novellierung des BetrVG diese Problematik aufgegriffen wird (oder doch noch jemand im Forum eine überraschende Lösung kennt). Ich habe meine Gewerkschaft gebeten in Berlin vorstellig zu werden b.z.w. die GW-Hauptverwaltung in Berlin mit der Bearbeitung dieser Frage zu beauftragen. Im Moment ist in Hamburg ein Verfahren anhängig, aber die Richter folgten anscheinend der bisherigen Argumentation des BAG wonach RK-Schwestern keine Arbeitnehmer sind. Das Urteil liegt mir aber noch nicht vor.

K
Kölner

29.01.2007 um 01:15 Uhr

@unverstand Na dann bleibt Dir doch nur die Erstellung eines Exempels, in der Hoffnung, dass Du gute (neue) Argumente hast.

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