Erstellt am 02.07.2008 um 18:03 Uhr von Kölner
@Toni12345
Gibt es Gründe, die dagegen sprechen? Ansonsten ist das Individualrecht!
Erstellt am 03.07.2008 um 06:58 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn der andere Arbeitsplatz outgesourct wurde ist das eine Unternehmerische Entscheidung.
Ich würde der Mitarbeiterin raten den angebotenen Arbeitsplatz anzunehmen. Der Arbeitgeber könnt sonst eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn sie dann immer noch ablehnt steht der Arbeitsplatzverlust bevor. Der Betriebsrat hat meiner Meinung nach auch keine andere möglichkeit den Arbeitsplatz anderweitig zu erhalten. Gehaltseinbüßen hat sie auch nicht zu befürchten also spricht nichts gegen eine Versetzung. Das ganze ist natürlich Mitbestimmungspflichtig und muß vom Betriebsrat überprüft werden!
Erstellt am 03.07.2008 um 09:13 Uhr von w-j-l
mainpower,
bei einer Änderungskündigung würde das ArbG dem AG aber ganz gehörig in die Suppe spucken, wenn er das auf dem Wege der Versetzung erledigen kann.
Der AG darf keine den Arbeitsplatz gefährdenden Mittel einsetzen, so lange er das individualrechtlich im Rahmen seines Direktionsrechts erledigen kann.
Der BR kann lediglich unter Nutzung der Widerspruchsgründe des § 99 widersprechen. Tut er das, und kann er es konkret begründen, dann muss der AG nach 99 (4) die Zustimmung ersetzen lassen, aber er darf NICHT hilfsweise zum Mittel der Änderungskündigung greifen. Abmahnen und kündigen kann er erst, wenn (nach Erledigung der betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten) die Kollegin sich nicht nur "nicht einverstanden erklärt" sondern trotz Anweisung die Arbeitsaufnahme am neuen Arbeitsplatz verweigert.