MA freistellen Kündigungsfrist Urlaub/Freizeit - Kann der AG das einfach machen?
In Kündigungs Anhöhrungsschreiben des AG steht des öffteren folgender Satz:
Der Mitarbeiter/in wird unter anrechnung von Urlaub und Freizeitanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt.
Kann der AG das einfach machen? Über den Urlaub und Freizeitkonto der MA so einfach bestimmen? Kann der Mitarbeiter/in diesem Anrechnen Widerrsprechen und der Anspruch auf UL/FZ bleibt bestehn?
Gruß Sulp
Community-Antworten (1)
02.07.2008 um 20:10 Uhr
@sulp Das kann der so einfach! Er ist ja auch Vertragsgegner. Wenn man das nicht will, dann muss dem Widersprechen oder etwas anderes vereinbaren. Das wiederum würde vermutlich die Freistellung bis zum Ende des Vertrages maßgeblich beeinflussen...
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