In Kündigungs Anhöhrungsschreiben des AG steht des öffteren folgender Satz:

Der Mitarbeiter/in wird unter anrechnung von Urlaub und Freizeitanspruch bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt.

Kann der AG das einfach machen? Über den Urlaub und Freizeitkonto der MA so einfach bestimmen?
Kann der Mitarbeiter/in diesem Anrechnen Widerrsprechen und der Anspruch auf UL/FZ bleibt bestehn?

Gruß Sulp