Erstellt am 02.07.2008 um 15:28 Uhr von Konrad
Hallo Doug
also grundsätzlich ist eine ohne Anhörung des BR ausgesprochenen Kündigung
unwirksam.
Aber eine Kündigung wurde doch nicht ausgesprochen, aber bei voller Vergütung freigestellt Über Gründe kann man spekulieren.
Der AG hat den BR nach § 80 BetrVG den BR über personelle Maßnahmen auch
Freistellungen umfassend zu informieren.
Erstellt am 02.07.2008 um 15:36 Uhr von Doug1970
@Konrad,
danke für die zügige Antwort.Die Kündigung wurde der Mitarbeiterin noch nicht ausgesprochen. Sie wurde nur informiert das man das vorhat. Sie wurde in einem Gespräch auch unter Druck gesetzt das sie niemandem was sagen soll. Und das wenn sie sich wehrt man schon Gründe finden werde. Durch Abmahnungen und so weiter. Ich dachte mir das auch schon mit den pesonellen maßnahmen. Aber so lange mache ich den Job als BRV noch nicht und war mir unsicher.
Danke
Doug1970
Erstellt am 02.07.2008 um 15:49 Uhr von Mona-Lisa
@Doug,
das Problem dürfte eher sein, dass ein AG das nie ohne Grund (teuer!) macht, meistens ist dann schon was gravierendes vorgefallen!
"Und das wenn sie sich wehrt man schon Gründe finden werde" ist meiner Meinung nach aus den Fingern gesogen......
Weisst du, warum diese sehr kurzfristige Freistellung gemacht wurde?
Erstellt am 02.07.2008 um 15:54 Uhr von mainpower
Hallo,
es müsse ja schon massive Gründe sein die man der MA zur Last legt.Aus nichtigkeiten wird man nicht so einfach freigestellt.
Natürlich muss euch der AG informieren.
Aus erfahrung weis ich dass eine sofortige Freistellung nichts gutes bedeutet.
Erstellt am 02.07.2008 um 19:52 Uhr von jotim
Hallo Doug1970,
die Freistellung ist ein Instrument, um zumindest erstmal eine Trennung zu signalisieren (meist vor außerordentlichen Kündigungen aufgrund Straftaten oder Verdachtskündigungen). Danach wird der Arbeitgeber den BR formal anhören (hier müssen dann die Gründe aufgeführt werden, die zu solche drastischer Maßnahme geführt haben) und dann erst gegenüber der Kollegin die Kündigung aussprechen (vorher ginge ja auch nicht, wegen BR-Frist). Das mit dem "wehren" und "Gründe finden" kann ggf. ein Hinweis auf eine Straftat sein, die man ggf. zur Anzeige bringen könnte - aber vielleicht nicht so gern macht (negative Publicity für den Betrieb) und sich eben "nur" der Mitarbeiterin entledigt.
Erstellt am 03.07.2008 um 08:20 Uhr von Doug1970
Danke für die vielen guten Antworten.
@Mona Lisa
ich weiß gar nicht warum die Mitarbeiterin freigestellt wurde. Nach Rücksprache mit der kollegin und anderen Mitarbeitern die dann kurz später darüber informiert wurden kam das alles sehr überraschend. Die Kollegen verstehen das alles auch nicht. Das Problem bei dieser Sache ist das dieser bertieb ca. 22 Mitarbeiter an einem anderen Standort ist als der Hauptbetrieb ca. 400km entfernt. Wir als BR betreuen sie mit.
@all
So wie unseren Personalchef kenne habe die keine Gründe und wollen sie nur unter Druck setzen damit es nicht ganz so teuer wird.
Erstellt am 03.07.2008 um 14:00 Uhr von Rapper22
Hallo Doug1970,
wenn Du der BRV in Eurem Betrieb bist und die Mitarbeiter in einem entfernteren Betriebsteil mit von Euch berteut werden, kannst Du, nein, mußt Du die Eigeninitiative ergreifen und bei deinem Personalleiter mal kräftig an der Tür klopfen, um Informationen zu diesem Sachverhalt zu bekommen. Dazu ist der AG verpflichtet, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Als BRV kannst Du dich da schon ein bischen mehr aus dem Fenster hängen, wie vielleicht andere Mitarbeiter im Betrieb.
Du hast auch das Recht, auf Kosten deines AG in diesen Betriebsteil zu fahren, um vor Ort die Sache zu klären. Der AG muß dich dafü freistellen, ohne wenn und aber. Du brauchst Ihn darum nicht zu bitten. Das BetrVG sagt das eindeutig aus.
Wie schon gesagt wurde, eine Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam. Ne Freistellung bei Zahlung der gleichen Bezüge kann der AG veranlassen, muß Euch aber darüber informieren. Wenn er es nicht tut, müßt Ihr euch beim AG auf die Matte stellen und Euch die Informationen dazu holen.
Gruß
Rapper22