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Arbeitsgericht - was tun wenn Arbeitgeber gegen Übernahme JAV-Mitglied vor Gericht geht?

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Sepp85
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich bin jav mitglied ich habe heute ausgelernt und rechtzeitig am 2.5 meinen antrag auf übernahme gestellt als ich heute von meiner prüfung heim kam wurde mir von meinem ag ein schreiben zugesandt das sie vor das arbeitsgericht gehen also gegen meinen antrag und das ich bis dahin nur auf 30 statt 38 std übernommen werde. was soll ich jetzt machen den betriebsrat meiner firma sowie die jav vorsitzende ist nicht erreichbar!!soll ich jetzt morgen zur arbeit normal erscheinen oder heisst das dann das ich mit 30std einverstanden wäre

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

02.07.2008 um 17:13 Uhr

@Sepp85, erstmal deine Arbeitskraft in vollem Umfang anbieten.

LAG Nürnberg Urteil vom 25.02.2000 - 8 Sa 128/99

S
Sepp85

02.07.2008 um 17:22 Uhr

also soll deiner meinung nach zur arbeit morgen muss ich die 30 std akzeptieren oder kann ich auf meine 38 bestehen

R
ridgeback

02.07.2008 um 17:37 Uhr

@Sepp85, empfehle Dir rechtlichen Beistand zu nehmen, Ra, Gew. Ob Du auf 38 bestehst oder unter Vorbehalt die veränderten Bedingungen annimmst, dass musst Du selbst entscheiden.

M
Mona-Lisa

02.07.2008 um 17:42 Uhr

@Sepp, du hast deinen Antrag rechtzeitig gestellt! Geh morgen ganz normal wie sonst auch zum arbeiten, unterschreib auf gar keinen Fall einen neuen Arbeitsvertrag mit 30 Wochenstunden, auch nicht übergangsweise, so wie er meint. Du hast Anspruch auf einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag! Und wenn er dich fragt, wie du dich entschieden hast, dann antworte nur: "Sie wollen dass ein Richter sich der Sache annimmt, dann warten wir doch ab, bis er entschieden hat!" Lass dich nicht verrückt machen! Das wird schon! Gute Chancen vor Gericht hat er nur, wenn er wirklich und tatsächlich keinen Arbeitsplatz für dich hat! Und im Prinzip hat er sich ja mit seinem Angebot von 30 Wochenstunden selber ein Ei gelegt......... :-))

SB
susanne b

23.07.2008 um 14:43 Uhr

Hey wie ging es denn bei dir weiter? Das wichtigste ist wirklich die 38 zu arbeiten denn bis das Gericht was anderes sagt, hast du deinen Vollzeit arbeitsvertrag!!!!! hmm ih hab gut reden... mein AG hat mich vor Gericht geschleift!!!

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