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Mitbestimmung bei Versetzung - Falls der zu versetzende Mitarbeiter mit der Änderung einverstanden ist?

V
Volume
Jan 2018 bearbeitet

Falls der zu versetzende Mitarbeiter mit der Änderung einverstanden ist, hat der BR trotzdem ein Mitspracherecht??

5.02106

Community-Antworten (6)

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Mainpower

02.07.2008 um 14:10 Uhr

Hallo, willst Du der Entscheidung des Mitarbeiters widersprechen? Wenn der MA einverstanden ist dann könnt Ihr doch guten Gewissens der Versetzung zustimmen wenn sonst nichts anderes dagegen spricht.

V
Volume

02.07.2008 um 14:17 Uhr

Sorry für die schlechte Frageformulierung. Es geht nicht um Zustimmung oder Widerspruch. Kann der AG Auskünfte verweigern (nach §99 BetrVg) mit dem Hinweis, der AN ist sowiso einverstanden. Ich meine der BR muss doch darüber wachen, ob durch die Versetzung andere MA benachteiligt werden, oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist.

R
ridgeback

02.07.2008 um 14:19 Uhr

@Volume Das Einverständnis des Arbeitnehmers ändert nichts am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen (BAG, Beschluss v. 26.5.1988, 1 ABR 18/87).

P
paula

02.07.2008 um 15:21 Uhr

es ist so wie es ridgeback ausführt. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Mitarbeiter in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzt wird und das Einverständnis des MA vorliegt. In diesem Fall besteht für den BR in dem abgebenden Betrieb kein MBR. Nur in dem aufnehmenden Betrieb ist dies als Einstellung gem. § 99 BetrVG zu werten.

P
Petrus

02.07.2008 um 15:26 Uhr

@mainpower: Eben drum - weil "sonst was dagegen sprechen" könnte (z.B. andere AN werden benachteiligt, es wird gegen eine BV nach § 95 verstoßen, etc.), hat der BR vollumfänglich mitzubestimmen.

M
Mainpower

02.07.2008 um 15:51 Uhr

@Petrus Daß diese Angelegenheit Mitbestimmungspflichtig ist war doch klar. Sonst hätteich ja nicht geschrieben dass der Versetzung zugestimmt werden kann sofern nichts anderes dagegen spricht. Zustimmung ist doch Mitbestimmung , oder nicht?

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