Mitbestimmung bei Versetzung - Falls der zu versetzende Mitarbeiter mit der Änderung einverstanden ist?
Falls der zu versetzende Mitarbeiter mit der Änderung einverstanden ist, hat der BR trotzdem ein Mitspracherecht??
Community-Antworten (6)
02.07.2008 um 14:10 Uhr
Hallo, willst Du der Entscheidung des Mitarbeiters widersprechen? Wenn der MA einverstanden ist dann könnt Ihr doch guten Gewissens der Versetzung zustimmen wenn sonst nichts anderes dagegen spricht.
02.07.2008 um 14:17 Uhr
Sorry für die schlechte Frageformulierung. Es geht nicht um Zustimmung oder Widerspruch. Kann der AG Auskünfte verweigern (nach §99 BetrVg) mit dem Hinweis, der AN ist sowiso einverstanden. Ich meine der BR muss doch darüber wachen, ob durch die Versetzung andere MA benachteiligt werden, oder deren Arbeitsplatz gefährdet ist.
02.07.2008 um 14:19 Uhr
@Volume Das Einverständnis des Arbeitnehmers ändert nichts am Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Versetzungen (BAG, Beschluss v. 26.5.1988, 1 ABR 18/87).
02.07.2008 um 15:21 Uhr
es ist so wie es ridgeback ausführt. Es gibt aber eine Ausnahme: wenn der Mitarbeiter in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzt wird und das Einverständnis des MA vorliegt. In diesem Fall besteht für den BR in dem abgebenden Betrieb kein MBR. Nur in dem aufnehmenden Betrieb ist dies als Einstellung gem. § 99 BetrVG zu werten.
02.07.2008 um 15:26 Uhr
@mainpower: Eben drum - weil "sonst was dagegen sprechen" könnte (z.B. andere AN werden benachteiligt, es wird gegen eine BV nach § 95 verstoßen, etc.), hat der BR vollumfänglich mitzubestimmen.
02.07.2008 um 15:51 Uhr
@Petrus Daß diese Angelegenheit Mitbestimmungspflichtig ist war doch klar. Sonst hätteich ja nicht geschrieben dass der Versetzung zugestimmt werden kann sofern nichts anderes dagegen spricht. Zustimmung ist doch Mitbestimmung , oder nicht?
Verwandte Themen
Betriebliche Belange bei örtlicher Versetzung
ÄlterMoin! Kürzlich gab es schon einen Beitrag zum Direktionsrecht, wo meine Frage aber noch nicht beantwortet werden konnte. Es ging dort bereits um das Abwägen zwischen der persönlichen Zumutbarkeit und
Zustimmungsverweigerung zur Versetzung
ÄlterHallo Ihr Lieben! Der AG hat dem BR eine geplante Versetzung gegen den Willen der betroffenen Kollegin vorgelegt. Im Rahmen des §99 BetrVG forderte der BR umfassende Informationen über zu versetzend
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Umgang mit zeitlich befristeter Versetzung (max. 3Monate)
ÄlterHallo ihr allwissenden. Ich bin mir meiner BR-Vorsitzenden etwas in Diskussion im Umgang mit zeitlich befristeter Versetzung. Folgende Diskussion führen wir: nach BetrVG muß bei einer Versetzung ab
Eingruppierung bei Versetzung
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter soll räumlich in eine andere Abteilung versetzt werden. Begründung: "Mit dieser Maßnahme soll eine Vereinheitlichung der Abläufe in der Auftragsabwicklung erreicht werden." U