Erstellt am 02.07.2008 um 14:09 Uhr von w-j-l
Habt ihr einen Betriebsrat? Der müßte nämlich diesen "Überstunden" zustimmen.
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Ist dort solche Mehrarbeit vereinbart?
Gibt es bei euch einen Tarifvertrag, in dem eine Regelung dazu vereinbart ist?
Es muss leider gesagt werden, dass solche Regelungen gelegentlich in Tarifverträgen festgeschrieben werden (vgl. § 5 TVöD). Allerdings regelmäßig unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit oder der arbeitsvertraglichen Regelung.
Erstellt am 02.07.2008 um 14:12 Uhr von ridgeback
@Petra25,
1. Seit dem 01.08.2001 ist der AG, lt. Nachweisgesetz, verpflichtet die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen.
2. Da Dein Arbeitsverhältnis bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden, ist dem Arbeitnehmer auf Dein Verlangen innerhalb von zwei Monaten eine Niederschrift im Sinne des § 2 Nachweisgesetz auszuhändigen.
3. Du bist dann zu Ableistung von Ü-std verpflichtet, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart ist.
4. Wenn keine Vereinbarung besteht, wird grössten Teils die Meinung vertreten, Du (Teilzeitbeschäftigte) habe mit der Teilzeitvereinbarung deutlich gemacht, dass Du auf die Ableistung von Überstunden keinen Wert legst. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber auch nicht einseitig Überstunden anordnen. Dieser Ansicht ist zu folgen. Die Arbeitspflicht geht grundsätzlich nicht über das vertraglich geschuldete Arbeitspensum hinaus.
5. Etwas anderes gilt nur, wenn Du Dich im Einzelfall freiwillig zur Ableistung der Überstunden bereit erklärst. Was ja geschehen ist.