Erstellt am 01.10.2018 um 22:16 Uhr von paula
jedes BRM kann eigene Betriebsratsarbeit machen und kann auch seine Meinung zu Beschlüssen des Gremiums zum Besten geben. Alter abgedroschener Spruch: der BR ist kein Geheimrat. Anders ist es bei Betriebsgeheimnissen, persönliche Verhältnisse von AN. Auch wenn es nicht waf ist durchaus mal hier nachlesen: https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/verschwiegenheitspflicht-betriebsrat
Das bedeutet, dass ihr Oppositionsarbeit machen könnt. Ist zwar eher ungewöhnlich bei BR-Gremien, aber manchmal muss eben sein
Erstellt am 02.10.2018 um 15:28 Uhr von Pullow
Danke für ihre Antwort!
Was zählt als Betriebsgeheimniss?
Erstellt am 02.10.2018 um 15:34 Uhr von celestro
Hast Du den Link überhaupt einmal geöffnet ?
"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen, Erkenntnisse oder Unterlagen technischer oder wirtschaftlicher Art, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem Willen des Betriebsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen (BAG v. 26.2.1987 – 6 ABR 46/84). Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf den technischen Betriebsablauf (z. B. neue Produktionsverfahren), Geschäftsgeheimnisse betreffen den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens (z. B. Kunden- und Lieferantendateien)."
Erstellt am 03.10.2018 um 15:15 Uhr von Pullow
Mittlerweile ja. Beim Link ist ja ne ganze Palette von Hinweisen und Einschränkungen. Aber das wichtigste ist dabei:
Keinen Geheimschutz genießen daher sitten- oder gesetzwidrige Begebenheiten (z. B. Steuerhinterziehung, Straftaten).
Danach habe ich gesucht.
Danke!!!
Erstellt am 03.10.2018 um 18:21 Uhr von michalski0709
Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht
Erstellt am 03.10.2018 um 18:43 Uhr von Pjöööng
Zitat (michalski0709):
"Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht "
Und bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten kommt nachts ein großer Yeti und färbt uns die Haare grün!
Erstellt am 03.10.2018 um 20:07 Uhr von celestro
"Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht"
Oder um das, was Pjöööng sagen will etwas adäquater auszudrücken ... sollte Euer Gremium das so beschlossen haben, ist der Beschluss das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Erstellt am 04.10.2018 um 11:10 Uhr von Köpenicker
Ein Amtsenthebung verfahren kann beschlossen werden, aber letztendlich muss das Gericht dem statt geben und die Hürden sind hoch.