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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Sitzung und Verschwiegenheit

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Pullow
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie ist das mit der Verschwiegenheit in der BR-Sitzung? Wir sind 4 Listen und als Mitglied einer Minderheitsliste müssen wir Entscheidungen (die jenseits von gut und böse sind) akzeptieren. Wie ist es dann aber nach der Sitzung? Am liebsten würden wir offen und ehrlich umgehen mit allen Mitarbeitern. Es wurde uns aber gesagt wir wären zu schweigsamkeit verpflichtet.

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Community-Antworten (8)

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paula

02.10.2018 um 00:16 Uhr

jedes BRM kann eigene Betriebsratsarbeit machen und kann auch seine Meinung zu Beschlüssen des Gremiums zum Besten geben. Alter abgedroschener Spruch: der BR ist kein Geheimrat. Anders ist es bei Betriebsgeheimnissen, persönliche Verhältnisse von AN. Auch wenn es nicht waf ist durchaus mal hier nachlesen: https://www.ifb.de/betriebsrat/service/lexikon/verschwiegenheitspflicht-betriebsrat Das bedeutet, dass ihr Oppositionsarbeit machen könnt. Ist zwar eher ungewöhnlich bei BR-Gremien, aber manchmal muss eben sein

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Pullow

02.10.2018 um 17:28 Uhr

Danke für ihre Antwort!

Was zählt als Betriebsgeheimniss?

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celestro

02.10.2018 um 17:34 Uhr

Hast Du den Link überhaupt einmal geöffnet ?

"Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen, Erkenntnisse oder Unterlagen technischer oder wirtschaftlicher Art, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem Willen des Betriebsinhabers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen (BAG v. 26.2.1987 – 6 ABR 46/84). Betriebsgeheimnisse beziehen sich auf den technischen Betriebsablauf (z. B. neue Produktionsverfahren), Geschäftsgeheimnisse betreffen den allgemeinen Geschäftsverkehr des Unternehmens (z. B. Kunden- und Lieferantendateien)."

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Pullow

03.10.2018 um 17:15 Uhr

Mittlerweile ja. Beim Link ist ja ne ganze Palette von Hinweisen und Einschränkungen. Aber das wichtigste ist dabei:

Keinen Geheimschutz genießen daher sitten- oder gesetzwidrige Begebenheiten (z. B. Steuerhinterziehung, Straftaten).

Danach habe ich gesucht. Danke!!!

M
michalski0709

03.10.2018 um 20:21 Uhr

Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht

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Pjöööng

03.10.2018 um 20:43 Uhr

Zitat (michalski0709): "Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht "

Und bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten kommt nachts ein großer Yeti und färbt uns die Haare grün!

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celestro

03.10.2018 um 22:07 Uhr

"Also bei uns darf, was in Sitzungen besprochen, beschlossen oder bearbeitet wird nicht nach draussen dringen. Ansonsten droht ein Amtsenthebungsverfahren. Also vorsicht"

Oder um das, was Pjöööng sagen will etwas adäquater auszudrücken ... sollte Euer Gremium das so beschlossen haben, ist der Beschluss das Papier nicht wert, auf dem er steht.

K
Köpenicker

04.10.2018 um 13:10 Uhr

Ein Amtsenthebung verfahren kann beschlossen werden, aber letztendlich muss das Gericht dem statt geben und die Hürden sind hoch.

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