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Arbeitsvertrag Einsatz im 2-/3- oder 4- Schichtbetrieb - trotzdem ein Mitbestimmungsrecht?

H
henry
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

habe eine Frage. Wenn in einem AV folgender Satz steht " Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung der GL zum Einsatz im 2-/3- oder 4- Schichtbetrieb" haben wir als BR trotzdem ein Mitbestimmungsrecht, wenn MA, die in der Regel nur von Montag bis Freitag in Tageschicht arbeiten, von Zeit zu Zeit an Wochenenden oder Wochenweise im Schichtberieb eingesetzt werden sollen ?

Für eure Hilfe im voraus Danke!!!

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Community-Antworten (3)

P
pirat

01.07.2008 um 20:57 Uhr

@henry, AV = Individualrecht! Schichtbetrieb= Mitbestimmung!§ 87 (1) 2...BetrVG!

J
jotim

01.07.2008 um 22:12 Uhr

Hallo Henry, das Mitbestimmungsrecht des BR steht über der arbeitsvertraglichen Individualregelung. Nach meiner Einschätzung hat der Satz im AV nur die Bedeutung, dass der Mitarbeiter grundsätzlich bereit ist, im Schichtbetrieb zu arbeiten. Aber die konkrete Arbeitszeitregelung die dann auch für ihn gilt, geht über den Tisch des BR.

W
w-j-l

01.07.2008 um 22:41 Uhr

Es heißt, dass der AN individualrechtlich in dieser Frage dem Weisungsrecht des AGs unterliegt. wenn also auf Schichtbetrieb gewechselt werden soll, bedarf es keiner Vertragsänderung.

Das hat aber, wie die Vorredner schon geschrieben haben, nichts mit der verbleibenden Mitbestimmung zu tun.

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