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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verhaltens-Profil-Analysen - Gibt es hier Bedenken wegen Datenschutz oder §94 BetrVG?

M
Mikebike
Nov 2016 bearbeitet

Im Konzern will unsere Geschäftsleitung sog. "Verhaltens-Profil-Analysen" vom SLG Thomas International einführen um z.B. Bewerbern zu prüfen, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und "Teams" zu bilden. Wir (KBR) sollten hierzu ein Betriebsvereinbarung abschliessen. Solche Analyseverfahren scheinen bislang in Deutschland nicht weit verbreitet zu sein. Gibt es hier Bedenken wegen Datenschutz oder §94 BetrVG ("Persönlichkeitstests")? Naturlich verspricht Thomas International aus einem "forced-choice" Fragebogen verlässliche Antworten zu erstellen, aber wieviel Wert haben solche Systemen im Allgemein?

11.73206

Community-Antworten (6)

P
pirat

01.07.2008 um 20:47 Uhr

@Mikebike, nicht nur Bedenken, alle Alarmglocken müssten angehen... "Forced Choice"eine sehr Umstrittene meistens Zweiantwortenmöglichkeit der Befragung. Die Bewerber werden gezwungen sich zwischen vorgegebenen Antworten eindeutig zu entscheiden. Offen bleibt allerdings, das WIE der Iinterpretation. Für Mitarbeiter- und Bewerber eignen sich Forced-Choice-Fragen schon deshalb nicht, weil ihre Auslegung/Deutung nur mit einer erheblichem Datenflut machbar ist. Ein zusätzliches Problem sehe ich in dem dokumentierten nachweisbaren persönlichkeitsbezogenen Zeitaufwand solcher Systembefragungen, des Weiteren bieten solche Systheme auch ander Möglichkeiten wie MA-Arbeitsplatzanalyse mit einer oder mehren Verhaltens-Profil- Analysen.... ein Schelm wer schlechtes dabei denkt... Holt euch die TBS (Technologieberatungsstelle) des DGB oder anderweitig Hilfe...für diese BV.

U
uhu

02.07.2008 um 10:19 Uhr

@Mikebike würde ich auf keinen Fall machen; kenne s.g. "Verhaltens-Profil-Analysen" (Insights MDI by Scheel) von Fa. Kaltenbach; da wird richtig Kohle mit gemacht, weil vermeintlich einfacher Weg für richtige Auswahl geeigneter MA; falls sich neue Führungskraft dann doch als "Griff ins Klo" erweist, braucht ja keiner dafür Verantwortung zu übernehmen; war halt ein sch... Test; auch hier ein "Forced choice" Fragebogen; kaum Fragen, Kandidat muß sich hauptsächlich Eigenschaften zuordnen oder Aussagen bewerten; immer 4 (oder 6) Varianten zur Auswahl, die in ein Ranking zu setzen sind; alles vorgegeben; zum "Datenschutz" muß Kandidat versichern, dass es seine Daten sind und keine fremden und dass Daten gespeichert werden dürfen; Null Datenschutz für den Probanden; denke, dass ist bei allen diesen ominösen Analysen ähnlich; wir (BR) haben die Unterlagen und "Fragebögen" genau geprüft; Ähnlichkeiten mit "Computerhoroskopen" sind kein Zufall, denn auch diese basieren auf mathematischen Modellen; Gespräche mit GF waren für ihn peinlich; BR hat der Einführung nicht zugestimmt; kein Hahn kräht mehr danach;

S
systpa

08.07.2008 um 12:44 Uhr

Hallo, sehr interessant, habt Ihr dazu schon eine BV abgeschlossen?

M
mikebike

08.07.2008 um 13:08 Uhr

Hallo systpa,

nein, wir haben noch keine BV abgeschlossen. Wir sind noch in Beratung (u.a. mit dem TBS) ob wir überhaupt können / wollen.

F
fee

15.08.2008 um 20:16 Uhr

Hallo, bin (GBR-Vors.) erst vor kurzem auf dieses Forum gestoßen. Falls die Frage noch aktuell ist, auch bei uns sollte die Thomas-Analyse (VPL) eingeführt Wir, der GBR, haben der Einführung nicht zugestimmt. Viele Gründe, die dagegen sprechen, wurden von den anderen schon beantwortet. Hier noch einige zusätzliche. Die Analyse gibt, je nach Ergebnis, in einem großen Umfang Mutmaßungen über berufliche aber auch private Situationen und Befindlichkeiten ab wie z.B. private Überschuldung, Geltungsbedürnis, vermutetes Familienverhalten und Freundeskreis und Verhalten im Freundeskreis, welche Situationen lösen Ängste und Unsicherheiten aus etc. Momentane persönliche Streßsituationen (z.B. Todesfall in der Familie, Scheidung, finanzielle Probleme, Hausbau etc.) können diesen Test beeinflussen Außerdem beträgt die Fehlerquote lt. Aussage des Anbieters ca. 16 %. Personen der GF oder Pers.Abt. können von THOMAS entsprechend geschult werden, damit sie diese Analysen interpretieren können. Das läßt den Schluß zu, daß diese Analysen in einer Art "Zeugnissprache" geschrieben sind.

M
mikebike

18.08.2008 um 14:56 Uhr

Hallo fee! ja, das Thema ist immer noch aktuell - nachdem wir (KBR) unsere Bedenken geäußert haben, warten wir auf eine Stellungnahme von unsere Geschäftsleitung bzw. Thomas International. Ich habe viele Informationen bekommen, aber noch keine bestehende Betriebsvereinbarung entdeckt - vielleicht gerade aus den von dir genannten Gründen! Sobald was Neues gibt, melde ich mich wieder.

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