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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz - hat schon jemand Erfahrungen dazu mit dem Datenschutz?

W
wolllust
Jan 2018 bearbeitet

Hat schon jemand Erfahrungen mit dem Datenschutz bezüglich dem "Allgemeinen Gleichbehandlungs Gesetz" (AGG) gemacht?

Muss zum Beispiel der Datenschutzbeauftragte bei seinen Analysen auf was bestimmtes Achten?

Das Thema ist ja noch recht frisch, aber vieleicht hat ja jemand das schon bearbeitet.

Viele Grüsse

3.20701

Community-Antworten (1)

F
Fayence

16.09.2006 um 21:31 Uhr

Das AGG stellt jedes Unternehmen vor die Herausforderung, ev. nachweisen zu müssen, diskriminierungsfrei entschieden zu haben. Daher müssen zahlreiche Daten gesammelt und gespeichert werden – natürlich nur im Einklang mit dem BDSG.

An den Datenschutzanforderungen und dem Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten ändert sich aber überhaupt nichts!

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