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Behinderung - bei Versetzung/Reduzierung um einen Mitarbeiter der Tatbestand der "Behinderung der BR-Tätigkeit" als erfüllt anzusehen, da die verbleibenden Mitarbeiter mehr leisten müssen?

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

In einer Abteilung mit insgesamt 4 Vollzeitmitarbeitern arbeiten 2 (nicht freigestellte) BRte. Der AG möchte einen Mitarbeiter(nicht die Betriebsräte) in eine andere Abteilung des Unternehmens versetzen, weil die 4 Personen insgesamt nicht die wirtschaftlichen Erwartungen des Unternehmens erfüllen. Wäre durch die Versetzung/Reduzierung um einen Mitarbeiter der Tatbestand der "Behinderung der BR-Tätigkeit" als erfüllt anzusehen, da die verbleibenden Mitarbeiter mehr leisten müssen?

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Community-Antworten (2)

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Petrus

01.07.2008 um 17:32 Uhr

Was passiert, wenn die Arbeit liegen bleibt, weil der dritte MA krank wird / im Urlaub ist und ihr auf einer 3-tägigen BR-Sitzung seid? Und auf der Sitzung beschließt ihr natürlich nach langer Diskussion (darum ja mehrtägig), dass Überstunden in Eurer Abteilung grundsätzlich nicht genehmigt werden...

J
jotim

01.07.2008 um 22:26 Uhr

Hallo Migu, ich sehe allein durch die Reduzierung keine Behinderung. Erst, wenn nach der Reduzierung aufgrund eurer hoffentlich eifrigen BR-Arbeit dann Arbeitsrückstand entsteht und der Arbeitgeber versucht euch damit unter Druck zu setzen - dann war das der Versuch der Behinderung. Natürlich ists löblich, wenn ihr euch schon vorher Gedanken um die Arbeit und damit um den Betrieb macht. Aber formal kann jeder Chef seinen Laden erstmal selbst zugrunde richten. Der BR muss ihn in solcher Situation nicht zu seinem Glück zwingen.

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