Erstellt am 01.07.2008 um 11:17 Uhr von packer
moin splitter,
pausen sind eigentlich bis auf ganz wenige ausnahmen unbezahlt... leider... einen neuen arbeitsvertrag sehe ich als völlig unnötig an.
wenn du bei einer AZ von 8 Std. alle 2 Std. eine Pause machst, dann ist das kein problem. Du teilst dir die 30 min. gesetzliche mindestpause in einen block von 15 min. ein (gesetzlich vorgeschrieben) und hast nochmals 2x 7,5 min zum essen... wenn du meinst, daß das zuwenig ist, dann frag deinen AG, ob du z.b. 45 min pause machen kannst. bedenke, die pausenzeit musst du nacharbeiten!!!
erkundige dich, wenn ihr einen BR habt, ob es eine betriebsvereinbarung "Pausenzeiten" gibt oder ob kurzpausen bei euch geregelt sind...
gruß,
packer
Erstellt am 01.07.2008 um 11:17 Uhr von Petrus
Du wirst für die Arbeit bezahlt - nicht für die Pause.
Und das mit dem Gesetz ist eher andersherum: Wenn Du für Zeiten, in denen Du nicht arbeitest, Geld kriegst, steht das in irgendeinem Gesetz. (z.B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz)
Und es gibt meines Wissens kein Gesetz, das sagt: Pause wird bezahlt.
Erstellt am 01.07.2008 um 11:21 Uhr von Splitter
Ja aber....
ich mach doch die Pause nicht weil ich nicht arbeiten will. Ist doch krankheitshalber....
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall???
Man ist das ne Sch...
Wie auf`m Sklavenschiff
Erstellt am 01.07.2008 um 11:36 Uhr von Immie
Alle zwei Stunden kleine Mahlzeiten...
Ist das vorübergehend nötig, oder auf Dauer?
Erstellt am 01.07.2008 um 11:46 Uhr von TorstenXXX
HAllo,
im Arbeitszeitgesetz steht wieviel Pause dir bei welcher Arbeitszeit zusteht.
( § 4 Ruhepausen )
Von bezahlen steht da nichts, also wirst du sofern nicht ein Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder gar dein Arbeitsvertrag das besser regeln auch keinen Anspruch auf Bezahlung in der Pause ableiten können.
Auch wenn es dir nicht gefallen mag aber so ist es
Erstellt am 01.07.2008 um 12:04 Uhr von splitter
@immi
nur vorrübergehend....
übrigens ich arbeite Akkord. Wie ist das mit den persönlichen Verteilzeiten?
Mir gehts eigentlich nur darum mal kurz hinter der Maschine in ne Banane zu beissen. Mehr will ich ja nicht.
Erstellt am 01.07.2008 um 13:48 Uhr von Immie
Ich bin ein wenig verwirrt.
Da wird jemand operiert, um die Gesundheit vollständig wiederherzustellen,
ist es nötig das er "vorübergehend" alle 2 Stunden eine Kleinigkeit isst.
Es gibt sogar ein Attest vom Arzt.
Geht es in diesem Fall wirklich um "Pausen" nach dem Arbeitszeitgesetz?
Splitter, wie lange warst du krank geschrieben?
Erstellt am 01.07.2008 um 14:29 Uhr von waschbär
@splitter,
ÄNDERE nicht deinen Arbeitsvertrag ! Ich würde dir nicht mal zu einer Nebenabrede raten.
Erstellt am 01.07.2008 um 15:07 Uhr von Petrus
Les ich da "vorübergehend"?
Da sollte der BR mal dringend ein vernünftiges BEM angehen. Insbesondere, wenn es 2x am Tag um 5 Minuten geht, um eine Banane einzuschieben. Kann Dein Arzt abschätzen, um welchen Zeitraum es hier geht?
Wenn Du Dir die Blase verkühlt hast und 2x pro Stunde aufs Klo musst, ist das ja auch irgendwie möglich...
Erstellt am 01.07.2008 um 15:09 Uhr von splitter
@immi und waschbär
Nein, es geht darum, dass mein AG es nicht sehen will, dass ich während der Arbeitszeit einen Happen zu mir nehme.
Nachdem er Terror gemacht hat hab ich das Attest vom Arzt mitgebracht.
Jetzt will er den Arbeitsvertrag ändern...
Spinnt der??
Soll ich noch ein Attest bringen, dass ich einmal pro Schicht zum sch... muss??
Ich versteh das nicht!
Erstellt am 01.07.2008 um 15:31 Uhr von Immie
Das ist der Grund warum ich nach der Dauer deiner Krankheit gefragt habe.
Je nach dem wäre da ein Blick in §84 Abs 2 SGB IX hilfreich.
So wie Petrus schon schrieb...
Wenn du in den letzten 12 Monaten 6 Wochen krank warst...jetzt die OP...
und alles was jetzt noch nötig ist damit du ganz gesund wirst ist...immer mal nen Happen essen.
Das wäre für mich ein Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Dein AG scheint ein echter Witzbold zu sein.
Habt ihr keinen BR?