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Verstoß gegen Geheimhaltungspflicht - aus dem Betriebsrat ausschließen?

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Daria
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, Ein Betriebsratmitglied teilt Mitarbeitern das Abstimmungsergebnis mit und auch Angaben der Personen wie wer abgestimmt hat. Der Betriebsrat möchte nun dieses Mitglied aus dem Betriebsrat ausschließen lassen. Ist dies möglich und wie geht man am besten vor. Vielen Dank für die Antwort.

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Community-Antworten (2)

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Mona-Lisa

01.07.2008 um 11:22 Uhr

@Daria, lies dir mal den § 79 im BetrVG durch, dann wirst du verstehen, dass Geheimhaltungspflicht damit nicht's zu tun hat!

Das heisst allerdings nicht, dass ich das Verhalten des BR-Mitglied's für gut heisse! Die Abstimmung verlief so oder so und JEDES! BR-Mitglied hat sich an das Ergebnis zu halten! Mit was begründet der Kollege sein Verhalten?

Vergesst den 23iger in diesem Zusammenhang, da ist eher ein offenes Gespräch im Gremium gefragt!

W
w-j-l

01.07.2008 um 11:54 Uhr

Mona-Lisa, je nach Auswirkung dieses Verhaltens kann das schon ein 23er-Verfahren rechtfertigen. Das kann im Einzelfall schon unter "Behinderung der BR-Arbeit" fallen, besonders wenn der AG daraus Vorteile ziehen kann.

Allerdings gebe ich Dir recht: Zunächst wäre mal ein ernstes Gespräch angesagt.

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