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Übernahme JAV - als BA-Student und Jugendvertreter gemäß §78a BetrVG?

G
gatex
Jan 2018 bearbeitet

Kann ich als BA-Student und Jugendvertreter gemäß §78a die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verlangen? In dem Paragraphen wird von Auszubildendem gesprochen. Bin ich Auszubildender obwohl ich Studiere?

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Community-Antworten (1)

J
jotim

01.07.2008 um 11:46 Uhr

Hallo Gatex, also verlässlich "wissen" tue ich es nicht - aber: Du hast doch einen "Vertrag" mit dem Unternehmen in dem Du deinen Praxisteil absolvierst - dies ist schon mal eine Grundlage von einem Ausbildungsverhältnis im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn auszugehen. Dann bist Du ja ordentlich gewählter JAV - ohne Anfechtung nehme ich mal an - also auch "wählbar" und daher auch ein starkes Argument. Wenn Du (mit dem erfolgreich abgeschlossenen Studium in der Tasche) wirklich unbedingt in dieser Firma bleiben willst, würde ich das mit dem Antrag doch mal versuchen.

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